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EHealth Suisse bezeichnet eine Strategie, die einen Beitrag zur Digitalisierung des Gesundheitssektors leisten soll und unter der alle elektronischen Gesundheitsdienste der Schweiz zusammengefasst werden. Zunächst lief die gemeinsam von Bund und Kantonen erarbeitete eHealth-Strategie dabei schweizweit vom Zeitpunkt der Verabschiedung durch den Bundesrat im Jahr 2007 bis 2017. Zielsetzung war die Einführung eines elektronisches Patientendossiers. Da dieses Ziel allerdings mit einem unerwartet hohen Zeitaufwand verknüpft war, wurde das Projekt mit der Strategie „eHealth Suisse 2.0“ bis 2024 verlängert.
Welche Ziele damit konkret verfolgt werden, was eHealth Suisse genau ist und welche Hürden in der Schweiz bis zur flächendeckenden Anwendung des elektronischen Patientendossiers noch zu nehmen sind, berichtet folgender Beitrag.
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eHealth Suisse – Definition
Mit der Bezeichnung eHealth Suisse wird eine Strategie beschrieben, mit der die Schweiz die Digitalisierung im Gesundheitssektor fördern möchte. Hierbei soll vordergründig zunächst die Einführung des elektronischen Patientendossiers (EPD) ermöglicht werden. Darüber hinaus bestrebt eHealth Suisse aber eine generelle digitale Vernetzung innerhalb des Gesundheitswesens. Einrichtungen und Personal sollen Informationen und Daten hierdurch in digitaler Form landesweit austauschen und verwenden können. Ausserdem erfolgt eine Orientierung an internationalen Standards, um gegebenenfalls über die Landesgrenze hinaus anschlussfähig zu sein.
Was ist das EPD?
Das elektronische Patientendossier ist eine Sammlung relevanter medizinischer Daten und Dokumente über eine/n Patienten/-in in digitaler Form. Im Prinzip handelt es sich hierbei um eine Patientenakte, wie sie der/die behandelnde Arzt / Ärztin in Papierform bereits führt. Die Digitalisierung dieses Dossiers führt dazu, dass Daten einfach zu erfassen und abzurufen sind. Das EPD wird hierbei dezentral gespeist, zentral gespeichert und kann über ein bestimmtes Abrufverfahren zugänglich gemacht werden, wenn ein konkreter Behandlungsfall auftritt.
Was ist eHealth?
Die Bezeichnung eHealth ist ein Begriff, der die Nutzung von Informations- und Kommunikationstechnologien im Gesundheitswesen beschreibt. Er umfasst eine breite Palette von Anwendungen, die darauf abzielen, die Gesundheitsversorgung zu verbessern, indem diese die Effizienz und die Qualität der Leistungen erhöhen, die Patientensicherheit verbessern und die Kommunikation sowie Zusammenarbeit zwischen den verschiedenen Akteuren/-innen des Gesundheitswesens erleichtern.
Einige Beispiele für eHealth-Anwendungen sind elektronische Patientenakten, Telemedizin, Gesundheits-Apps, elektronische Rezepte und die Vernetzung von Gesundheitsdienstleistern. Der Bereich hat dabei das Potenzial, das Gesundheitswesen zu transformieren und die Art und Weise, wie Gesundheitsversorgung zukünftig bereitgestellt wird, zu verändern.
eHealth Suisse – Rechtliche Aspekte
Ein wichtiges Resultat aus der Strategie eHealth Suisse von 2007 ist die Schaffung rechtlicher Rahmenbedingungen. So wurde im Jahr 2015 das Bundesgesetz über das elektronische Patientendossier (EPDG) verabschiedet. Um dieses nationale Gesetz auch auf Kantonsebene kompatibel einzuführen, unterstützt eHealth Suisse die Kantone durch Informationen und konkrete Umsetzungshilfen. Daneben gab es bis Mitte April 2020 in einem Zeitraum von drei Jahren auch die “Bundesratsverordnung über die Finanzhilfen für das EPD”, welche unter anderem Vorgaben für die finanziellen Hilfen beinhaltete.
eHealth Suisse – Umsetzung
Was die Umsetzung des EPD betrifft, war das Jahr 2022 richtungsweisend, denn im Jahresverlauf wurden die konkreten Voraussetzungen geschaffen, die eHealth-Strategie weiter voranzubringen. Im Speziellen bedeutete dies, alle Akteure/-innen so zusammenzuführen, dass die technischen und organisatorischen Grundvoraussetzungen erfüllt werden. Hierzu haben sich schweizweit EPD-Gemeinschaften gebildet, die zwar alle zum EPD übergeordnet zusammengefasst, dennoch aber für sich autonom organisiert sind.
An diese Gemeinschaften sollten sich dann die verschiedenen stationären und ambulanten Einrichtungen des Gesundheitswesen anschliessen, wobei für Geburtshäuser und Pflegeheime die gesetzliche Frist hierfür auf den 15. April 2022 festgesetzt wurde. Für Spitäler, Rehakliniken und Psychiatrien als weitere stationäre Institutionen galt ursprünglich eine Frist bis zum 15. April 2020. Da die Gemeinschaften die notwendige Zertifizierung jedoch nicht rechtzeitig abschliessen konnten, wurde eine Fristverlängerung vorgenommen.
Neu zugelassene Arztpraxen als ambulante Einrichtungen müssen ebenfalls seit Januar 2022 das elektronische Patientendossier anbieten, Bestandspraxen und andere ärztliche Institutionen müssen gegebenenfalls technisch aufrüsten, sofern diese ihren Standort in ein anderes Kanton verlagern.
Im April 2023 war die Zahl der eröffneten Patientendossiers dabei vergleichsweise noch gering, wobei auch zu beobachten ist, dass abhängig von der finanziellen und politischen Förderung kantonale Unterschiede bei der Umsetzungsgeschwindigkeit auftreten.
eHealth Suisse – Ziele
Die Strategie “eHealth Schweiz 2.0” verfolgt ehrgeizige Ziele. Hierbei bringt die Digitalisierung des Gesundheitssektors grosse Chancen mit sich und kann die Qualität der Gesundheitsversorgung enorm steigern. Um die Strategie weiter zu verbessern, wurde dabei eine strukturierte Zielsetzung zu Grunde gelegt, die im Gesamten 25 Ziele umfasst, welche drei konkreten Handlungsfeldern zugeordnet wurden. Diese werden in den folgenden Abschnitten genauer vorgestellt.
Förderung der Digitalisierung
Die Digitalisierung bringt einerseits grosse Chancen mit sich, birgt aber auch Risiken, sodass alle Parteien umfassend über alle Optionen aufgeklärt sein sollten. Darüber hinaus sollen Prozesse möglichst auf papierfreie Verfahren umgestellt werden.
Neben dem Ziel der Vernetzung nicht nur innerhalb der Schweiz, sondern auch international, spielt bei der Digitalisierung auch die Sicherheit der erhobenen Daten eine entscheidende Rolle, um beispielsweise vor Cyberangriffen geschützt zu sein.
Abstimmung und Koordination der Digitalisierung
Zum Ziel der Digitalisierungskoordination gehört die Mehrfachnutzung von geschaffener technischer Infrastruktur und den so gewonnen Daten. Ein Benefit ist nur dann gegeben, wenn Daten unkompliziert ausgetauscht und bedarfsgerecht genutzt werden können. Hierzu gehört auch die Verwendung internationaler Standards und „Best Practices“, damit die bestmögliche Vorgehensweise in verschiedenen Bereichen gewährleistet ist.
Befähigung zur Digitalisierung
Um die Digitalisierung und die Möglichkeiten im Rahmen der eHealth-Strategie optimal nutzen zu können, muss die Befähigung der Einzelakteure (zum Beispiel Patienten/-innen, Gesundheitsfachpersonen und Spitäler) für die Anwendung der verschiedenen Komponenten, wie beispielsweise dem elektronischen Patientendossier, gewährleistet werden.
eHealth – weitere Aktivitäten
Neben der primären Aktivität rund um die Einführung des EPD, befasst sich eHealth mit allen elektronischen Diensten im Bereich des Gesundheitswesens. Zu den weiteren Aktivitäten zählen daher beispielsweise auch die Weiterbildung der Anwender/innen im digital-technischen Bereich, die Information der Patienten/-innen und Gesundheitsberufe zur Erhöhung der schweizweiten Anwendung des EPD oder auch die Bereitstellung von relevanten Umfragen und Studien im Prozessverlauf.
Passende Stellenangebote im Gesundheitswesen
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- Fedlex, Verordnung über die Finanzhilfen für das elektronische Patientendossier, https://www.fedlex.admin.ch/... (Abrufdatum: 11.07.2023)
- Bundesamt für Gesundheit BAG, Häufige Fragen (FAQ) zu eHealth, https://www.bag.admin.ch/... (Abrufdatum: 12.07.2023)