Inhaltsverzeichnis
Das elektronische Patientendossier, kurz EPD, dient in der Schweiz als ein digitaler Sammel- und Speicherort für alle gesundheitsrelevanten Patientendaten. Die Patienten/innen bestimmen dabei, welche Gesundheitsfachpersonen auf die Dokumente zugreifen dürfen. Daneben bietet das EPD auch die Möglichkeit, selbst einen Einblick in die gespeicherten Daten zu erhalten. Zum einen soll das System somit die Informationsweitergabe erleichtern und zum anderen im Notfall eine schnelle und individuell passende Versorgung ermöglichen.
Doch wie funktioniert das Ganze genau? Welche Vorteile bringt das EPD und wo liegen die Risiken? Sind die gespeicherten Daten sicher? Antworten auf diese und weitere Fragen liefert dieser Artikel.
Inhaltsverzeichnis
EPD – Was ist das?
Grundsätzlich stellt das elektronische Patientendossier eine Möglichkeit dar, Patientendaten digital an einem Ort zu sammeln und zu speichern. Dies erlaubt sowohl den Patienten/innen selbst, als auch den berechtigten Fachkräften, die Dokumente überall und jederzeit einsehen zu können. Nutzen können das EPD allgemein Menschen, die in der Schweiz wohnhaft und dort versichert sind. Für die Eröffnung stehen den Patienten/innen verschiedene EPD-Anbieter zur Verfügung. Hierbei kann auch genau angeben werden, welche Gesundheitsfachpersonen Zugriff darauf erhalten sollen. Nur diese können die Dokumente im Anschluss auch sichten und nutzen.
Folgende Bedingungen müssen Nutzer/innen, darüber hinaus erfüllen:
- Mindestalter von 16 Jahren beziehungsweise eine/n Vertreter/in
- Besitz eines gültigen Ausweisdokumentes
- Besitz einer gültigen E-Mail-Adresse und Handynummer
- Besitz einer Sozialversicherungsnummer (AHV-Nummer)
Rechtliche Grundlage des EPD
Als rechtliche Grundlage für das EPD dient das Bundesgesetz über das elektronische Patientendossier, kurz EPDG. Dieses regelt alle Voraussetzungen, Massnahmen und Haftungsfragen bezüglich des EPD. Es legt zudem fest, welche Rechte und Pflichten die Nutzer/innen bei der Verwendung, haben. Damit das System auch tatsächlich sinnvoll und erfolgreich umgesetzt werden kann, sollten sich daher so viele Akteure des Gesundheitssystems wie möglich an der Nutzung beteiligen.
Dokumente
Ganz allgemein können alle gesundheits- und behandlungsrelevanten Dokumente im EPD hinterlegt werden. Das können beispielsweise Pflegeberichte der Spitex, Röntgenbilder, Austrittsberichte des Spitals oder Medikamentenpläne sowie die Dosierung der Medikamente sein. Diese dienen in erster Linie dem Zweck einer erleichterten Informationsweitergabe zwischen den beteiligten Gesundheitsfachpersonen. Allerdings können Patienten/innen zudem persönliche Gesundheitsdokumente, wie eine Patientenverfügung oder ein Organspendeausweis, im elektronischen Patientendossier abspeichern. Vor allem in Notfällen, erleichtert dies ein schnelles Handeln, welches den Wünschen und Vorgaben des/-r Patienten/-in entspricht.
Sicherheit
Da es sich bei den gespeicherten Daten oft um sehr persönliche Dokumente handelt, sind die Sicherheit und der Datenschutz beim elektronischen Patientendossier von grösster Bedeutung. Sowohl das Bundesgesetz zum EPD als auch das Datenschutzgesetz, sollen diese Sicherheit gewährleisten. Hierzu werden alle Anbieter des EPD umfassend geprüft und regelmässig kontrolliert. Bevor diese das System dann letztlich verwenden dürfen, müssen sie nach ausführlicher Hintergrundkontrolle zunächst zertifiziert werden.
Die Patienten/innen dürfen grundsätzlich eigenständig bestimmen, welche Ärzte/-innen und weitere Fachpersonen eine Berechtigung zur Einsicht ihrer Dokumente erhalten. Nur diese Personen dürfen und können schlussendlich auf das jeweilige EPD zugreifen. Private und öffentliche Versicherungen, Arbeitgebende und der Staat besitzen grundsätzlich keinen Zugriff auf das System.
Darüber hinaus werden Massnahmen getroffen, um die Sicherheit der Daten aufrecht zu erhalten. Hierzu gehören:
- Sichere Identifizierung und Zwei-Faktor-Authentifizierung aller Benutzer/innen
- Patienten/-innen steuern den Zugriff auf ihr EPD selbst
- Alle Zugriffe auf ein EPD werden protokolliert
- Patienten/-innen bestimmen selbst, wie lange ihre Daten im EPD aufbewahrt werden
- Anomalie-Erkennung und automatische Alarmierung
- Verschlüsselte Datenaufbewahrung in der Schweiz
- Sichere Kommunikationsverbindungen
- Kontinuierliches Sicherheitsmanagement inklusive Meldepflicht bei Sicherheitsvorfällen
- Auswahl und Instruktion der Benutzer/innen und des administrativen Personals
- Sicherheitsprüfungen
EPD – Vorteile
Das EPD als Sammlung gesundheitsrelevanter Patienteninformationen bietet sowohl für Angehörige der Gesundheitsberufe als auch für die Patienten/innen verschiedene Vorteile. Im folgenden Abschnitt werden diese daher jeweils erläutert.
Vorteile für Angehörige der Gesundheitsberufe
Das EPD schafft dank seiner digitalen Form einen schweizweit standardisierten und anerkannten Speicherort für Gesundheitsdaten, welchen die verschiedenen Institutionen der Gesundheitsversorgung nutzen können. Auf diesem Weg ist ein schnelles, transparentes und einheitliches Vorgehen möglich. Die Fachkräfte können so jederzeit und überall einen Überblick über die behandlungsrelevanten Dokumente gewinnen, wodurch es zu einer prozessoptimierten und effizienzgesteigerten Behandlung kommen kann, die der Gesundheit der Patienten und Patientinnen zugutekommt. Die meisten Einrichtungen bemühen sich seit längerem ohnehin um eine verbesserte Digitalisierung. Hier kann das elektronische Patientendossier eine hilfreiche Stütze sein.
Vorteile für die Patienten/-innen
Auch für die Patienten/innen erleichtert die Einführung des einheitlichen EPD-Systems eine lückenlose Dokumentation behandlungsrelevanter Informationen. Sie haben überall und immer Zugriff auf ihre Dokumente und können festlegen, wer diese einsehen kann. So liegt die Kontrolle über diese vertraulichen Daten bei den Patienten/innen selbst. Hierdurch können Fachkräfte und Betroffene enger zusammenarbeiten und leichter gemeinsam Entscheidungen treffen.
Die Behandlungsmöglichkeiten sind demnach grundsätzlich durch die Verwendung des EPD optimiert und auch in Notfällen können die Einsatzkräfte schneller auf den/die Patienten/in reagieren, denn alle wichtige Daten bezüglich Medikamenten, Allergien, bestehenden Impfungen und weiteren gesundheitsrelevanten Informationen sind gebündelt im EPD dokumentiert.
EPD – Kritikpunkte
Ein Kritikpunkt am elektronischen Patientendossier ist die Tatsache, dass der Zuspruch zwar gross ist, die Beteiligung jedoch eher gering ausfällt. So finden prozentual mehr als zwei Drittel der über 18-Jährigen das EPD für eine gute Sache, aber lediglich sieben Prozent nutzen dieses auch tatsächlich.
Auch der Gedanke eines gebündelten Speicherortes, der einheitlich nutzbar ist und so Überweisungen erleichtert, Behandlungen verbessert und im Notfall Leben rettet, trifft in der Realität noch nicht zu. Zwar werden im EPD bereits Daten abgespeichert, allerdings liegen diese dort oft ohne Verwendung. Demnach dient das Dossier bisher vielmehr als PDF-Archiv und weniger als stützendes Programm des Gesundheitswesens.
EPD – Aktueller Stand
Mittlerweile haben sich einige Kliniken, Krankenhäuser und Pflegeheime der Westschweiz dem elektronischen Patientendossier angeschlossen. Zudem nutzen weitere Institutionen, Berufsgruppen und Gesundheitsfachpersonen das System. Die Funktionalität des EPD steigt dabei mit zunehmender Beteiligung aller für das Gesundheitswesen relevanten Berufe. Zum aktuellen Zeitpunkt ist dies jedoch noch ausbaufähig, denn die meisten können sich die Verwendung des Elektronischen Patientendossiers zwar vorstellen, doch ein vergleichsweise geringer Teil setzt dies im Moment um. Rund 9’000 Patienten/innen haben bereits ein Dossier eröffnet.
Stellenangebote im Gesundheitswesen
Wer aktuell auf der Suche nach Stellenangeboten im Gesundheitswesen ist, wird bei Medi-Karriere fündig. Hier gibt es Medizinische/r Praxisassistent/in Stellen, Jobs als Pflegefachfrau / Pflegefachmann oder Stellenangebote in der Krankenpflege.
- Kanton Wallis, Das Elektronische Patientendossier, https://www.vs.ch/... (Abrufdatum: 07.10.2022)
- Fedlex, Bundesgesetz über das elektronische Patientendossier, https://www.fedlex.admin.ch/... (Abrufdatum: 07.10.2022)