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In den letzten Jahren hat sich die Telemedizin zu einem bedeutenden Bereich der medizinischen Versorgung entwickelt. Angesichts des ständigen Fortschritts in der digitalen Technologie und der steigenden Nachfrage nach effizienten und zugänglichen Gesundheitsdiensten, gewinnt diese somit an Bedeutung.
Darüber hinaus fehlt es zunehmend an medizinischem Fachpersonal und fachärztlicher Abdeckung – besonders der ländlichen Regionen – was die Telemedizin auch in Hinsicht auf eine flächendeckend hochwertige Versorgung interessant macht. Abgesehen davon wird auch das Notfallsystem hierdurch entlastet.
Doch was genau verbirgt sich hinter dem Begriff der Telemedizin? Wo liegen deren Chancen und gibt es mögliche Schwachstellen? Der folgende Beitrag klärt über diese und weitere Aspekte auf.
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Telemedizin – Definition
Der Begriff der Telemedizin bezeichnet den Einsatz von Informations- und Kommunikationstechnologien, um medizinische Dienstleistungen über räumliche Distanzen hinweg zu erbringen.
Typischerweise umfasst sie die Fernüberwachung von Patienten/-innen, die telekonsultative Zusammenarbeit von Ärzten/-innen sowie die Bereitstellung von telemedizinischen Anwendungen und Dienstleistungen. Diese Form der medizinischen Versorgung ermöglicht es Patienten/-innen, somit unabhängig von ihrem Standort Zugang zu hochwertiger medizinischer Betreuung zu erhalten.
Grundsätzlich kann die Telemedizin dabei in beinahe allen Fachbereichen zum Einsatz kommen. Erst dann, wenn ein tatsächlich physischer Arzt-Patienten-Kontakt notwendig ist (beispielsweise für bestimmte Untersuchungen), stösst die Telemedizin an ihre Grenzen.
Telemedizinische Infrastruktur
Die telemedizinische Infrastruktur bringt den grossen Vorteil mit sich, dass sie rund um die Uhr zur Verfügung steht. Kompetente (Fach-)Ärzte/-innen beraten und behandeln beispielsweise wenn möglich über eine digitale Videosprechstunde oder können zum Teil Operationen aus der Ferne durchführen. Um die Telemedizin korrekt nutzen zu können, müssen Ärzte/-innen, Fachpersonen und Patienten/-innen dabei über eine entsprechende Infrastruktur verfügen. Dazu gehören unter anderem eine sichere Datenverbindung, geeignete Endgeräte sowie Softwarelösungen zur Fernkommunikation.
Patienten/-innen haben durch die Nutzung der entsprechenden Technik dann die Möglichkeit, unter anderem ihre Symptome zu schildern oder Fotos zu übermitteln. Wenn eine Behandlung oder auch deren Abschluss möglich ist, kann auch bereits eine Verordnung von Medikamenten oder Heilmitteln in derselben Sitzung erfolgen. Andernfalls ist eine Weitervermittlung zu einem/-r niedergelassenen Kollegen/-in oder in ein Spital möglich.
In der Schweiz gibt es hierbei eine Vielfalt von Unternehmen, die teemedizinische Dienstleistungen anbieten, darunter auch Spitäler, Arztpraxen oder spezialisierte Telemedizinzentren.
Rechtliche Rahmenbedingungen
Die rechtlichen Rahmenbedingungen zu schaffen ist eine wesentliche Herausforderung für die Anwendung von Telemedizin. Laut Artikel 106 des Gesundheitsgesetzes des Kantons Wallis wird die Telemedizin beispielsweise als ärztliche Tätigkeitsform definiert, die Informations- und Telekommunikationstechnik zur Überbrückung von Entfernungen zwischen Patienten/-innen und Fachpersonen nutzt. Ebenfalls mit einbezogen wird dabei auch der Austausch der medizinischen Fachkräfte untereinander. Der interne oder auch externe Datenaustausch wird hiernach jedoch nicht der Telemedizin zugeordnet. Wichtig zu berücksichtigen ist auch, dass die Gesetzgebung in den verschiedenen Kantonen variieren kann und die jeweiligen kantonalen Bestimmungen entsprechend zu beachten sind.
Daneben sind rechtliche Lösungen im Bereich der Telemedizin besonders bei fehlerhafter Behandlung, Behandlungsschäden oder im Bereich des Datenschutzes nötig. Ein konkretes Gesetz, welches sich explizit und ausschliesslich mit der Telemedizin beschäftigt, gibt es dabei bisher nicht. Geprüft werden könne, je nach vorliegendem Fall, jedoch bestehende Gesetzesregelungen und inwieweit diese Anwendung finden können.
Besonders im Bereich des Datenschutzes bestehen dabei weitere Herausforderungen, denn die Übermittlung sensibler Daten findet hier grundsätzlich statt, sodass der Schutz derselben einen besonderen Stellenwert einnimmt.
Darüber hinaus ist die Vergütung erbrachter telemedizinischer Leistungen sowie hierfür wichtige gesetzliche Regelungen für die Abrechnung relevant. Hierbei gilt, dass alle digitalen Anwendungen die Zulassung auf dem Schweizer Markt gemäss der Medizinprodukteverordnung (MepV) erfüllen müssen, um von der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) übernommen zu werden (Artikel 23). Ebenfalls übernimmt die OKP auch die Kosten für Leistungen, die der Diagnose oder Behandlung einer Krankheit und ihrer Folgen dienen (Art. 25 KVG), sofern diese die WZW-Kriterien erfüllen.
Was sind die WZW-Kriterien?
Die Abkürzung WZW steht für die Begriffe Wirksamkeit, Zweckmässigkeit und Wirtschaftlichkeit. Diese werden in Artikel 32 Absatz 1 KVG als Voraussetzungen für die Übernahme von Leistungen durch die OKP definiert.
Medizinische Interventionen (zum Beispiel Arzneimittelanpassung, Verhaltensanweisungen, Indikationsstellung für zusätzliche Abklärungen) müssen weiterhin durch Leistungsbringer erfolgen, die gemäss Krankenversicherungsgesetz zugelassen sind. Entsprechend der für sie geltenden Tarifverträge werden diese Leistungen auch von der OKP übernommen.
Im Bereich der Telemedizin steckt grundsätzlich sehr viel Entwicklungspotenzial. Es ist daher zu erwarten, dass auch im Bereich der rechtlichen Grundlagen zukünftig noch Ergänzungen stattfinden werden.
Telemedizin – Anwendungsmöglichkeiten
Vor allem im Bereich der Radiologie ist die Telemedizin sehr weit entwickelt. In speziellen telemedizinischen Radiologie-Zentren werden beispielsweise hierzu rund um die Uhr Bildgebungsergebnisse aller Art befundet und der fertige Befund dann zurück an den/die Untersucher/in übermittelt. Dabei spielt es keine Rolle, ob der/die Radiologe/-in im Nachbarzimmer oder im 100 km entfernten Teleradiologie-Zentrum sitzt.
Im Rahmen der Corona-Pandemie kam auch im Bereich der hausärztlichen Versorgung Bewegung in die Telemedizin. Durch Quarantäne-Regelungen war es teilweise schlicht und ergreifend nicht möglich, sich persönlich zu begegnen, weshalb hierfür digitale Alternativen entwickelt und genutzt werden mussten. Beispielhaft zu nennen sind hier die bereits erwähnten Online-Sprechstunden bei denen Patienten/-innen unter anderem die Möglichkeit haben, gesundheitsrelevante Fragen mit den behandelnden Ärzten und Ärztinnen abzuklären.
Die möglichen Anwendungsgebiete der Telemedizin gehen aber weit über die oben genannten Möglichkeiten hinaus und besitzen auch zukünftig weiteres Entwicklungspotenzial.
Telemedizinische Anwendungen
Es gibt verschiedene telemedizinische Anwendungen, die bestimmten Kategorien zugeordnet werden können. Dazu gehören beispielsweise das Telemonitoring, Telekonsultationen, Telechirurgie, Teleradiologie, Telepathologie und viele weitere, Tendenz steigend.
Diese Anwendungen dienen der Diagnosestellung, Behandlung und Nachsorge und verbessern die Effizienz des Gesundheitssystems enorm. Im Bereich Telemedizin wird das Anwendungsspektrum daher stetig erweitert und ausgebaut.
Telemedizin – Vorteile und Nutzen
Die Telemedizin bringt zahlreiche Vorteile mit sich. Die grossen Chancen bestehen beispielsweise darin, dass die Qualität und Effizienz von einigen Prozessen im Gesundheitswesen stark gesteigert werden können. Dadurch ist eine Entlastung der oftmals belasteten Systeme der Industrienationen möglich.
Auch in den Bereichen Verwaltung und Management werden Prozesse durch die Telemedizin vereinfacht. Die verschiedenen Fachdisziplinen innerhalb des Gesundheitssystems können so unter anderem besser und vernetzter miteinander kommunizieren, was letztlich auch die Arzt-Patienten-Beziehung stärkt.
Telemedizin – Grenzen
Dennoch hat die Telemedizin auch technische Grenzen, denn für bestimmte Interventionen ist beispielsweise die Beratung und Behandlung per Video nicht ausreichend. Somit ist trotzdem nach wie vor der persönliche Kontakt zwischen Patient/in und Behandler/in notwendig. Auch im Notfall könnte die Konsultation der Telemedizin zu lebensgefährlichen Verzögerungen führen.
Neben den rein medizinischen Grenzen der Telemedizin stellen auch die individuellen technischen Kompetenzen sowohl auf Seite der Ärzte/-innen als auch auf Patientenseite eine Herausforderung dar. So fällt die Bedienung moderner Medien jüngeren Personen häufig leichter.
Besonders sensibel ist auch die Handhabung persönlicher Daten. Digitale Angebote bergen auch immer das Risiko technischer Fehlfunktionen oder das Risiko von Verlust beziehungsweise Diebstahl von Daten.
Telemedizin – Kosten
Die Vergütung telemedizinischer Leistungen erfolgt durch die obligatorische Krankenpflegeversicherung, wenn die erbrachten Leistungen gemäss den aktuellen gesetzlichen Anforderungen auf dem Schweizer Medizinmarkt zugelassen sind.
Welche Entwicklung im Bereich der Telemedizin künftig noch zu erwarten sind, und wie die anfallenden Kosten dann gedeckt werden, wird sich zeigen.
Passende Stellenangebote im Gesundheitswesen
Wer aktuell auf der Suche nach einer neuen Stelle im Gesundheitswesen ist, wird bei Medi-Karriere fündig. Hier gibt es Stellen als Pflegefachfrau / Pflegefachmann, Jobs als FaGe oder weitere Stellenangebote in der Krankenpflege.
- Fedlex, Verordnung des EDI über Leistungen in der obligatorischen Krankenpflegeversicherung, https://www.fedlex.admin.ch/... (Abrufdatum: 31.05.2023)
- Bundesamt für Gesundheit BAG, Faktenblatt Vergütung von digitalen Gesundheitsanwendungen im Rahmen der OKP, https://www.google.com/...
(Abruf: 04.05.23) - Referendum Gesundheitsgesetz, Der Grosse Rat des Kantons Wallis, https://www.google.com/... (Abrufdatum: 04.05.23)