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Der MPA-Quereinstieg ist für viele Personen, die Interesse an einer Tätigkeit als Medizinische Praxisassistentin haben, eine sinnvolle Option. Die Berufswelt ist im ständigen Wandel. Durch einen Quereinstieg können sich hier nicht nur neue berufliche Türen öffnen, sondern auch eigene Kompetenzen und Fähigkeiten erweitert werden.
Dieser Beitrag beleuchtet die verfügbaren Möglichkeiten des MPA-Quereinstiegs und befasst sich mit den erforderlichen Voraussetzungen, der Ausbildungsdauer und den Kosten sowie den Vorteilen und Berufsperspektiven dieses alternativen Weges.
Inhaltsverzeichnis
MPA-Quereinstieg – Möglichkeiten
Um dem Beruf der Medizinischen Praxisassistentin nachgehen zu können, gibt es verschiedene Ausbildungswege. Neben dem klassischen Weg über die duale Grundausbildung zur MPA, gibt es für Interessierte auch die Möglichkeit des Quereinstiegs. Dieser richtet sich insbesondere an Personen, die bereits in einem medizinischen oder verwandten Bereich tätig sind und sich beruflich weiterentwickeln oder umorientieren möchten.
Der Quereinstieg basiert hierbei auf dem Berufsbildungsgesetz (BBG) und ermöglicht eine flexible Ausbildung. Das BBG sieht dabei vor, dass der Zugang zu eidgenössischen Abschlüssen nicht zwingend über einen geregelten Bildungsgang verlaufen muss (Artikel 9 Absatz 2 und Artikel 34 Absatz 2 BBG). Im Rahmen des alternativen Zugangs zur Tätigkeit besteht dabei für Erwachsene die Möglichkeiten eine verkürzte berufliche Grundbildung bei einem Lehrbetrieb zu absolvieren. Weiterhin bestehen ausserdem Angebote zu Umschulungs-Lehrgängen, in denen man das benötigte Fachwissen erlernt.
Falls der Weg zum Abschluss hierbei nicht über einen geregelten Bildungsgang führt, ist zur Zulassung zum Qualifikationsverfahren eine mindestens fünfjährige Berufserfahrung erforderlich (Artikel 32 Berufsbildungsverordnung).
Medizinische Praxisassistentin-Ausbildung für Erwachsene
Für Erwachsene mit beruflichen Vorkenntnissen oder einem bereits bestehenden Bildungsabschluss, besteht für die MPA-Ausbildung die Option einer verkürzten Lehre über die Erwachsenenbildung. Diese beruht in der Schweiz auf einer rechtlichen Grundlage, dem Berufsbildungsgesetz (BBG). Dieses Gesetz ermöglicht es, den Bildungsgang und das Qualifikationsverfahren voneinander zu trennen und verschiedene Methoden und Instrumente zur Qualifikation einzusetzen.
Die Voraussetzungen für die Erwachsenenbildung variieren dabei je nach Kanton und Bildungseinrichtung. In der Regel wird jedoch für die MPA-Ausbildung für Erwachsene eine gewisse berufliche Vorbildung im medizinischen oder verwandten Bereich vorausgesetzt. Personen, die einen Abschluss anstreben, müssen jedoch in jedem Fall ein Qualifikationsverfahren durchlaufen (Artikel 17 Absatz 5 BBG).
Die Ausbildungsdauer kann je nach Vereinbarung zwischen den Ausbildenden und den Auszubildenden im Rahmen des Lehrvertrags angepasst werden, um die Ausbildungsziele unter den gegebenen Umständen zu erreichen. Dies ermöglicht eine flexible Anpassung an individuelle Bedürfnisse und Verpflichtungen, wie beispielsweise Kinderbetreuungspflichten.
Gesetzliche Voraussetzungen
Individuelle Verkürzungen von Bildungsgängen und eine direkte Zulassung zum Qualifikationsverfahren sind sowohl in der beruflichen Grundbildung als auch an höheren Fachschulen möglich. Die Basis dazu bilden Artikel 18 BBG und Artikel 4 BBV für die berufliche Grundbildung sowie Artikel 13 der Verordnung des WBF über die Mindestvorschriften für die Anerkennung von Bildungsgängen und Nachdiplomstudien der höheren Fachschulen.
MPA-Quereinstieg – Voraussetzungen
Die Voraussetzungen für den Quereinstieg in die MPA-Ausbildung können von Kanton zu Kanton und je nach Anbieter unterschiedlich sein. In den meisten Fällen wird jedoch eine abgeschlossene Berufsausbildung (zum Beispiel als FaGe, Pharma-Assistent/in) oder einschlägige Berufserfahrung in einem medizinischen oder verwandten Bereich vorausgesetzt.
Beispielsweise schreibt der Berufsverband FMH (Foederatio Medicorum Helveticorum) für Quereinsteiger/innen eine Berufserfahrung von fünf Jahren vor, um für eine Ausbildung ausserhalb des geregelten Bildungsgangs zugelassen werden zu können. Es ist dementsprechend wichtig, sich vorab bei der zuständigen Bildungseinrichtung oder dem kantonalen Amt für Berufsbildung über die genauen Anforderungen zu informieren.
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MPA-Quereinstieg – Dauer und Kosten
Die Dauer der MPA-Ausbildung via Quereinstieg kann je nach Bildungseinrichtung, gewählter Ausbildungsform und individuellem Lerntempo variieren. In der Regel dauert sie jedoch zwischen einem und drei Jahren.
Die Kosten für die Ausbildung hängen ebenfalls von verschiedenen Faktoren ab, hier spielen neben der Bildungseinrichtung auch das Kanton und die persönlichen Umstände eine Rolle. Für einen beruflichen Quereinstieg mittels Lehrgang können dabei einige Tausend Schweizer Franken fällig werden. Es ist daher ratsam, sich im Vorfeld über finanzielle Unterstützungsmöglichkeiten zu informieren.
Interessierte, die sich für eine verkürzte Ausbildung im Rahmen der Erwachsenenbildung entscheiden, erhalten hingegen in der Regel einen entsprechenden Lehrlingslohn vom Ausbildungsbetrieb. Absolventen/-innen, die ihren Abschluss als Quereinsteiger/innen in die MPA-Ausbildung machen, erhalten dabei das gleiche Berufsdiplom wie die Absolventen/-innen des regulären Ausbildungsganges. Personen, die einen Lehrgang absolviert haben, erhalten hierfür Bescheinigungen vom jeweiligen Anbieter.
MPA-Quereinstieg – Vorteile und Berufsperspektiven
Der Quereinstieg in die Tätigkeit als MPA bietet verschiedene Vorteile. Er ermöglicht es Menschen, die bereits Berufserfahrung im Gesundheitswesen haben, sich beruflich weiterzuentwickeln und persönlichen Vorlieben nachzugehen. Zudem trägt ein Quereinstieg zur Vielfalt im Gesundheitswesen bei, indem hierdurch Personen aus verschiedenen beruflichen Hintergründen der Zugang zum Beruf der MPA ermöglicht wird.
Die Berufsperspektiven nach dem Ausbildungsabschluss sind dabei vielversprechend. MPA sind in Arztpraxen, Spitälern und anderen medizinischen Einrichtungen sehr gefragt. Dies gilt besonders in Zeiten des akuten Personalmangels im Gesundheitssektor.
Darüber hinaus gibt es zahlreiche Möglichkeiten zur beruflichen Weiterentwicklung, etwa durch Fort- und Weiterbildungen für MPA. Hierdurch kann das eigene Wissen nicht nur in spezialisierten Bereichen ausgebaut, sondern auch ein weiterer beruflicher Aufstieg erreicht werden.
Insgesamt bietet der Quereinstieg in die MPA-Ausbildung und den Beruf in der Schweiz eine spannende Möglichkeit, einen zukunftsträchtigen Beruf im Gesundheitswesen zu ergreifen und gleichzeitig von den eigenen beruflichen Erfahrungen zu profitieren.
Passende MPA-Jobs
Wer aktuell auf der Suche nach einer neuen Stelle als Medizinische Praxisassistentin ist, wird bei Medi-Karriere fündig. Hier gibt es MPA-Jobs, Stellen als FaGe sowie weitere Jobangebote in der Pflege.
- MPA FMH, Zulassung ausserhalb eines geregelten Bildungsganges, https://mpa-schweiz.fmh.ch/... (Abrufdatum: 27.09.2023)
- Eidgenössisches Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung WBF, Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation SBFI, Berufsabschluss und Berufswechsel für Erwachsene, https://www.google.com/...
- Berit-Exbit, Umschulungen zur Medizinischen Praxisassistentin, https://www.berit-exbit.ch/... (Abrufdatum: 27.09.2023)
- Fedlex, Bundesgesetz über die Berufsbildung, https://www.fedlex.admin.ch/... (Abrufdatum: 27.09.2023)
- Fedlex, Verordnung über die Berufsbildung, https://fedlex.data.admin.ch/... (Abrufdatum: 27.09.2023)