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Eine App gegen Depressionen – und die Krankenkasse zahlt. Was lange wie Zukunftsmusik klang, ist in der Schweiz seit Juli 2026 Realität. Das Eidgenössische Departement des Inneren hat die Mittel- und Gegenständeliste als Anhang 2 der Krankenpflege-Leistungsverordnung ergänzt, sodass die OKP seit dem 1. Juli 2026 Kosten für digitale Gesundheitsanwendungen zur kognitiven Verhaltenstherapie bei Depressionen übernehmen kann. Für Dich als Fachkraft im Gesundheitswesen ändert sich durch Therapie-Apps auf Rezept einiges, sowohl in der Beratung als auch im Versorgungsalltag.
Das Wichtigste zur Therapie-App Deprexis in Kürze
- Seit dem 1. Juli 2026 kann Deprexis in der Schweiz zulasten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung verordnet werden.
- Die Therapie-App richtet sich an Erwachsene mit leichten oder mittelgradigen depressiven Episoden sowie bestimmten rezidivierenden depressiven Störungen.
- Die Verordnung ist nur durch Ärzte mit bestimmten Facharzttiteln beziehungsweise Schwerpunkten möglich.
- Die OKP vergütet die Anwendung einmalig für maximal 90 Tage mit einem Höchstbetrag von 193,32 Franken.
- Franchise, Selbstbehalt und eine mögliche Differenz zum tatsächlichen Preis können bei den Versicherten verbleiben.
- Deprexis ergänzt eine Psychotherapie oder überbrückt die Wartezeit, ersetzt aber keine Behandlung und eignet sich nicht für akute Krisen.
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Welche Therapie-App gibt es jetzt auf Rezept?
Deprexis heisst die erste App dieser Art, die in der Schweiz nach den seit Juli 2026 geltenden MiGeL-Kriterien vergütet werden kann. Sie soll helfen, einen Mangel im Bereich der psychischen Gesundheit zu beheben. Die App richtet sich an Erwachsene mit leichten oder mittelgradigen depressiven Episoden sowie rezidivierenden depressiven Störungen mit gegenwärtig leichter oder mittelgradiger Episode – entweder als Ergänzung zu einer laufenden Psychotherapie oder als Überbrückung während der oft langen Wartezeit auf einen Therapieplatz.
Das Programm bietet Ratschläge auf der Grundlage von Algorithmen, arbeitet aber nicht mit generativer KI. Patienten erhalten programmierte Anweisungen je nach Symptomen – zum Beispiel Übungen gegen negative Gedanken oder Techniken zur Stärkung positiver Emotionen. Auch ein tägliches Stimmungstagebuch ist möglich. Zahlreiche Studien aus verschiedenen Ländern zeigen, dass die App depressive Symptome reduzieren kann. Die Wirkung ist noch ausgeprägter, wenn sie parallel zur Psychotherapie eingesetzt wird.
Warum gibt es jetzt eine Therapie-App auf Rezept?
Gemäss einer Untersuchung der Universität Bern sucht nur die Hälfte der Personen mit psychischen Problemen überhaupt Hilfe. Von diesem Personenkreis findet wiederum nur die Hälfte einen Therapeuten, weil die Wartelisten so lang sind. Digitale Therapieangebote sollen diese Lücke schliessen – nicht als Ersatz, sondern als ergänzendes Instrument.
Die Schweizer Psychologenvereinigung bewertet die Zulassung grundsätzlich positiv: Die Schweiz sei im Bereich der digitalen Therapie im Rückstand, die Marktzulassung von Deprexis sei ein guter Anfang – verbunden mit der Forderung nach konsequenter wissenschaftlicher Evaluation und gesicherter Datensicherheit.
Klare Voraussetzungen bei der Kostenübernahme
Die Kostenübernahme durch die Krankenkasse ist an konkrete Bedingungen geknüpft. Die OKP übernimmt die Kosten für Anwendungen zur Behandlung von leichten bis mittelschweren depressiven Episoden oder wiederkehrenden depressiven Störungen – sofern sie von einem Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie, einem Facharzt für Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie oder einem Arzt mit dem interdisziplinären Schwerpunkt Psychosomatische und Psychosoziale Medizin verschrieben werden und die Limitationen der Mittel- und Gegenständeliste eingehalten sind.
Wichtig für die Praxis: Die App wird nicht einfach auf Eigeninitiative hin erstattet. Es braucht ein ärztliches Rezept von einer Fachperson mit dem entsprechenden Titel. Ausserdem gilt die Vergütung einmalig für maximal 90 Tage. Für die betreffende digitale Gesundheitsanwendung muss klinische Studienevidenz vorliegen, die ihre Wirksamkeit und Zweckmässigkeit belegt. Ausserdem muss die Verordnung das konkrete Produkt eindeutig benennen.
Der Höchstvergütungsbetrag der OKP liegt bei 193,32 Franken für die 90-Tage-Lizenz. Für Versicherte gelten zusätzlich die reguläre Franchise und der Selbstbehalt. Liegt der tatsächliche Preis über dem Höchstvergütungsbetrag, kann zudem eine nicht von der OKP gedeckte Differenz entstehen.
Erfolgswahrscheinlichkeit von Therapie-Apps wird kritisch gesehen
Nicht alle sind vorbehaltlos begeistert. Skeptiker weisen darauf hin, dass der Erfolg einer Depressionstherapie stark von der Vertrauensbeziehung und der Anpassung an den einzelnen Patienten abhängt. Das kann eine App schlichtweg nicht leisten. Fachleute befürchten ausserdem, dass viele depressive Personen die App-Nutzung abbrechen könnten, da sie eben keine wirkliche Therapie ersetzen kann. Ausdrücklich betont wird auch: Die App ist für Krisensituationen – etwa bei Suizidgedanken – nicht geeignet.
Bedeutung für Deinen Berufsalltag
Seit Juli 2026 gehört die entsprechende MiGeL-Position zum Leistungskatalog der OKP. Deprexis ist derzeit die erste bekannte Anwendung, die über diese Position vergütet wird. Wenn Du in der Psychiatrie, der Pflege oder einer Arztpraxis arbeitest, lohnt es sich, Dich mit den genauen Verschreibungsvoraussetzungen und den Limitationen der MiGeL vertraut zu machen. Und wenn Du Patienten mit Depressionen begleitest: Sprich mit dem behandelnden Arzt, ob Deprexis als Ergänzung sinnvoll sein könnte.
Passende Jobs im Gesundheitswesen
Passende Jobs im therapeutischen Bereich findet man bei Medi-Karriere. Hier gibt es Jobs als Bewegungstherapeut, Stellenangebote als Logopäde, Stellen für Musiktherapeuten und viele mehr.
Häufige Fragen zur Therapie-App Deprexis
- Ab wann wird Deprexis von der Krankenkasse in der Schweiz vergütet?
- Wer darf Deprexis verschreiben?
- Für welche Patienten eignet sich die App?
- Ersetzt die App eine klassische Psychotherapie?
- Wie lange übernimmt die Krankenkasse die Kosten?
Seit dem 1. Juli 2026 übernimmt die obligatorische Krankenpflegeversicherung (OKP) die Kosten, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Der Höchstvergütungsbetrag liegt bei 193,32 Franken. Franchise und Selbstbehalt gelten weiterhin.
Deprexis darf zulasten der OKP von Fachärzten für Psychiatrie und Psychotherapie, Fachärzten für Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie sowie Ärzten mit dem interdisziplinären Schwerpunkt Psychosomatische und Psychosoziale Medizin verordnet werden. Eine Selbstverschreibung oder Empfehlung durch nicht-ärztliche Fachkräfte genügt nicht für die Vergütung.
Für Erwachsene mit leichten bis mittelschweren depressiven Episoden oder wiederkehrenden depressiven Störungen. Für Krisensituationen oder schwere Depressionen ist sie im Rahmen dieser MiGeL-Position nicht vorgesehen.
Nein. Deprexis ist als Ergänzung zur Psychotherapie oder als Überbrückung bis zum Therapiebeginn gedacht – nicht als Ersatz für die therapeutische Beziehung.
Die OKP vergütet die digitale Gesundheitsanwendung einmalig für maximal 90 Tage. Der Höchstvergütungsbetrag beträgt 193,32 Franken.
- Bundesamt für Gesundheit, “Digitale Therapie-Angebote können neu von Krankenversicherung übernommen werden”, https://www.bag.admin.ch/... (Abrufdatum: 18.06.2026)
- SRF, “App gegen Depressionen kommt – und ab Juli wird sie rückvergütet”, https://www.srf.ch/... (Abrufdatum: 18.06.2026)
- Medinside, Digital statt analog: Bund ebnet Weg für Therapie-Apps auf Rezept, https://www.medinside.ch/... (Abrufdatum: 18.06.2026)




