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Seit dem 1. Januar 2026 ist in der Schweiz ein neues ambulantes Gesamt-Tarifsystem in Kraft getreten. Damit endet nach über 20 Jahren die Ära von TARMED. TARDOC sowie ambulante Pauschalen übernehmen die Abrechnung ärztlicher Leistungen. Ziel der Reform ist es, medizinische Leistungen zeitgemäss, transparent und gerecht zu vergüten. Doch was bedeutet diese Umstellung konkret für Praxen, Spitäler und Fachpersonen im Berufsalltag? Einen Einblick auf die wichtigsten Änderungen des neuen Ambulanz-Tarifsystems gibt der folgende Beitrag.
Das Wichtigste in Kürze
- TARMED wird ab 1. Januar 2026 durch TARDOC und ambulante Pauschalen ersetzt.
- Leistungen werden präziser nach Zeit, Aufwand, Komplexität und Inhalt bewertet.
- Jede Abrechnung erfolgt entweder über TARDOC oder über Pauschalen; Mischabrechnung ist nicht erlaubt.
- Praxissoftware muss angepasst werden; Dokumentation und Abrechnung werden komplexer, aber transparenter.
- Regelmässige Aktualisierung des Tarifsystems ermöglicht Anpassung an neue medizinische Entwicklungen.
- Ziele: Faire Vergütung, Stärkung der Grundversorgung, Kostenneutralität und patientenzentrierte Versorgung.
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Warum ein neues Ambulanz-Tarifsystem eingeführt wurde
Das bisherige Tarifsystem TARMED war seit 2004 in Kraft und bildete bis zum 31. Dezember 2025 die Grundlage für die Abrechnung ambulanter ärztlicher Leistungen in Praxen und Spitälern. Seither hat sich die Medizin stark verändert: Moderne Technik und digitale Prozesse prägen heute den Alltag. Das alte System bildete viele Leistungen demnach nicht mehr korrekt ab. Aus diesem Grund haben die Tarifpartner zusammen mit dem Bundesamt für Gesundheit BAG ein neues Ambulanz-Tarifsystem eingeführt.
Seit dem 1. Januar 2026 werden ambulante Leistungen entweder über TARDOC oder über ambulante Pauschalen abgerechnet. Dabei gilt klar: Jede Leistung wird entweder nach TARDOC oder nach Pauschalen verrechnet, eine gemischte Abrechnung ist nicht erlaubt. Mit dem neuen System wollen die Verantwortlichen Fehlanreize beseitigen und die Vergütung gerechter gestalten. Gleichzeitig soll die Grundversorgung gestärkt werden, während die Kosten insgesamt neutral bleiben. So schafft das neue Tarifsystem eine zeitgemässe und transparente Grundlage für die ambulante Versorgung in der Schweiz.
Rechtliche Rahmenbedingungen
Das neue Ambulanz-Tarifsystem basiert auf dem Krankenversicherungsgesetz (KVG), das Zeittarife, Einzelleistungstarife und Pauschalen erlaubt. Mit der KVG-Änderung „Massnahmen zur Kostendämpfung – Paket 1a“ wurde die Rolle der Pauschalen gestärkt und eine einheitliche Tarifstruktur für ambulante Patientenpauschalen eingeführt. Zudem sind die Tarifpartner verpflichtet, eine nationale Tariforganisation zu gründen, die die Tarife erarbeitet, pflegt und anpasst, um langfristige Stabilität und Einheitlichkeit zu gewährleisten.
Grundprinzipien des Neuen Ambulanz-Tarifsystems
Das neue Ambulanz-Tarifsystem basiert auf zwei klar getrennten Tarifstrukturen: TARDOC und ambulanten Pauschalen. Beide Instrumente ergänzen sich, verfolgen jedoch unterschiedliche Ansätze. Während TARDOC einzelne Leistungen detailliert bewertet, fassen Pauschalen mehrere Leistungen zu einem festen Gesamtbetrag zusammen.
TARDOC
TARDOC steht für „Tarif für ambulante ärztliche Leistungen und Dokumentation“. Die Tarifstruktur legt genau fest, welche einzelnen Leistungen wie viele Taxpunkte erhalten. Grundsätzlich gilt: Je höher der Aufwand, desto mehr Taxpunkte werden vergeben. Dabei unterscheidet TARDOC zwischen der ärztlichen Leistung (AL) und der Infrastruktur- und Personalleistung (IPL). Beide Komponenten werden separat erfasst.
Für die effektive Vergütung addiert man die Taxpunkte von AL und IPL. Anschliessend multipliziert man die Gesamtzahl mit dem kantonal festgelegten Taxpunktwert in Franken. Da dieser Wert je nach Kanton unterschiedlich ist, variiert auch die konkrete Vergütung.
Ambulante Pauschale
Ambulante Pauschalen basieren auf durchschnittlichen Kosten einer bestimmten Behandlung. Jede Pauschale ist mit einer festen Anzahl Taxpunkten bewertet und umfasst sämtliche Leistungen, die im Rahmen dieser Behandlung erbracht werden. Auch hier ergibt sich die effektive Vergütung durch die Multiplikation der Taxpunkte mit dem kantonal gültigen Taxpunktwert.
Pauschalen eignen sich besonders für standardisierte Behandlungen, die in einer ressourcenintensiven Infrastruktur stattfinden, etwa im Spital. Die Bewertungen der Einführungsversion beruhen auf Kostendaten aus Spitälern. Deshalb ist der Pauschalenkatalog zu Beginn bewusst eingeschränkt und kommt vor allem in Spitälern zur Anwendung.
Nach der Einführungsphase soll der Katalog jedoch schrittweise erweitert werden. Ziel ist es, dass die Pauschalen künftig 34 Prozent der Bruttoleistungen im ambulanten Bereich abdecken. Erst wenn dieser Anteil erreicht ist, endet die Phase der Kostenneutralität.
Was ändert sich für Pflegefachpersonen und MPA im Praxisbetrieb?
Mit der Einführung von TARDOC verändert sich der Praxisalltag auch für Pflegefachpersonen und Medizinische Praxisassistentinnen (MPA). Das neue System bewertet Leistungen deutlich präziser nach Zeitaufwand, medizinischer Komplexität, Inhalt und benötigter Infrastruktur. Dadurch werden Tätigkeiten genauer erfasst und transparenter vergütet als bisher unter TARMED.
Zudem werden bestimmte Arbeiten von Pflegefachkräften endlich honoriert. Leistungen in der Betreuung von chronisch kranken Patienten, in der Prävention, in der Palliativversorgung oder in der Telemedizin lassen sich klarer und teilweise erstmals überhaupt strukturiert abrechnen. Das stärkt insbesondere Praxen, Ambulatorien und medizinische Versorgungszentren, die solche Leistungen regelmässig erbringen, diese aber bislang nicht klar abrechnen konnten. Gleichzeitig können Spitäler mit ambulanten Angeboten bisher unterfinanzierte Leistungen besser abbilden.
Ein weiterer wichtiger Punkt ist die interprofessionelle Zusammenarbeit. TARDOC berücksichtigt die Kooperation zwischen Ärzten, Pflegefachpersonen, Therapeuten, sowie dem Sozialdienst ausdrücklich. Dadurch fördert das System die koordinierte Versorgung, was gerade bei komplexen oder chronischen Krankheitsbildern wichtig ist.
Beispiel: Neue Abrechnung einer telemedizinischen Betreuung
- Situation vorher bei TARMED: Eine Pflegefachperson betreut einen chronisch kranken Patienten per Telefon oder Videochat, prüft Messwerte und gibt Empfehlungen. Unter TARMED sind diese Leistungen kaum oder gar nicht abrechenbar.
- Neue Situation mit TARDOC: Jede telemedizinische Leistung – Beratung, Datenanalyse, Anpassung der Therapie – wird mit eigenen Taxpunkten bewertet. Die Pflegefachperson kann diese Leistungen direkt abrechnen.
- Vorteil: Telemedizinische Betreuung wird finanziell anerkannt, der Patient profitiert von kontinuierlicher Betreuung, und die Pflegefachperson wird für zusätzlichen Aufwand fair vergütet.
Auswirkungen auf Administration und Abrechnung
Die Umstellung auf TARDOC und ambulante Pauschalen erfordert Anpassungen in Praxissoftware, Leistungserfassung und Abrechnung. Leistungen müssen klar einem Tarif zugeordnet werden, und die Dokumentation wird detaillierter und präziser. Das bedeutet für Abrechnungsmanager und Verwaltungspersonal: Klare Strukturen und Gruppen schaffen, in denen jegliche Leistungen klar zuordbar sind. Gleichzeitig eröffnet die höhere Transparenz neue Möglichkeiten für Qualitätsmanagement, Prozessoptimierung und betriebswirtschaftliche Steuerung, wodurch Ressourcen effizienter eingesetzt werden können.
Herausforderungen in der Übergangsphase
Die Einführung von TARDOC erfordert eine leistungsfähige Praxissoftware, die aktuelle Tarifstrukturen hinterlegt, effiziente Leistungserfassung ermöglicht und automatische Prüfungen bietet. In der Übergangsphase ist es wichtig, dass alle Mitarbeiter, die mit der Software arbeiten, entsprechend geschult werden und technische Anpassungen umgesetzt werden. Zugleich eröffnet die Umstellung die Chance, Abläufe zu standardisieren und effizienter zu gestalten.
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Häufige Fragen
- Was ändert sich mit dem neuen ambulanten Tarifsystem ab 2026?
- Wie wirkt sich TARDOC auf die Abrechnung von Pflege- und ärztlichen Leistungen aus?
- Welche Vorteile bieten ambulante Pauschalen im Vergleich zu TARMED?
- Welche Anpassungen benötigen Praxen und Spitäler für die Umstellung?
Ab 1. Januar 2026 ersetzen TARDOC und ambulante Pauschalen den bisherigen Einzelleistungstarif TARMED. Leistungen werden klarer bewertet, Abrechnungen transparenter, und Fehlanreize sollen reduziert werden. Jede Leistung wird entweder über TARDOC oder Pauschalen abgerechnet.
TARDOC bewertet jede Leistung nach Aufwand, Zeit und Komplexität und erfasst ärztliche, infrastrukturelle und pflegerische Leistungen getrennt. Pflegefachpersonen und Ärzte können damit bisher unterfinanzierte Tätigkeiten direkt abrechnen. Das stärkt die Sichtbarkeit und gerechte Vergütung ihrer Arbeit.
Pauschalen fassen standardisierte Behandlungen zu einem festen Gesamtbetrag zusammen und eignen sich besonders für ressourcenintensive Leistungen, etwa in Spitälern. Sie erleichtern die Abrechnung, schaffen Planbarkeit und fördern Transparenz über Kosten und Aufwand.
Praxissoftware müssen aktualisiert werden, um TARDOC und Pauschalen korrekt abzubilden. Zudem sind präzisere Dokumentation, Schulungen und revisionssichere Prozesse nötig, um korrekte Abrechnungen zu gewährleisten.
- MediData, “Neue ambulante Tarife – was ändert sich am 1.1.26?”, https://www.medidata.ch/... (Abrufdatum: 31.03.2026)
- Meierhofer, “TARDOC kommt: Die Vorteile für Spitäler”, https://www.meierhofer.com/... (Abrufdatum: 31.03.2026)
- Bundesamt für Gesundheit BAG, “Ambulanter Arzttarif”, https://www.bag.admin.ch/... (Abrufdatum: 31.03.2026)
- ÖKK, “TARDOC: Neue Tarife für ambulante Leistungen”, https://www.oekk.ch/... (Abrufdatum: 31.03.2026)
- FMH, “Neuer ambulanter Arzttarif tritt per 1. Januar 2026 in Kraft”, https://www.fmh.ch/... (Abrufdatum: 31.03.2026)


