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Medi-Karriere Magazin Änderungen für Arbeitnehmer in der Pflege 2026

Das ändert sich für Arbeitnehmer in der Pflege 2026 in der Schweiz

Das ändert sich für Arbeitnehmer in der Pflege 2026 in der Schweiz

Inhaltsverzeichnis

  1. Lohn- und Abgabenänderungen
  2. Änderungen bei Rente und Vorsorge
  3. Arbeitsmarkt und Beschäftigung
  4. Steuer- und gesellschaftspolitische Entscheidungen
  5. Passende Jobs

Das Jahr 2026 bringt in der Schweiz zahlreiche gesetzliche und gesellschaftliche Änderungen für Arbeitnehmer in der Pflege mit sich. Anpassungen bei Löhnen, Sozialabgaben, Rente und Vorsorge, sowie Neuerungen im Gesundheitswesen und am Arbeitsmarkt prägen die neuen Rahmenbedingungen. Auch politische Entscheidungen spielen dabei eine Rolle. Für Beschäftigte in der Pflege ist es deshalb wichtig, die wichtigsten Neuerungen zu kennen und einzuordnen. Im Folgenden gibt es einen übersichtlichen Einblick in die zentralen Änderungen und ihre Bedeutung für den Berufsalltag.

Die wichtigsten Änderungen zusammengefasst

2026 bringt einige zentrale Änderungen für Arbeitnehmer im Sozialwesen mit sich:

  • Der Medianlohn steigt von 5’775 Schweizer Franken auf 5’875 Schweizer Franken pro Monat.
  • Bei der Quellensteuer wird neu ein höherer PK-Abzug (6,5 Prozent statt 6 Prozent) berücksichtigt, was die Steuerbelastung leicht verändern kann.
  • Die AHV-Beitragspflicht wird ausgeweitet: Auch kleine bzw. projektbezogene Einkommen werden häufiger beitragspflichtig, was laufende Abzüge erhöhen kann.
  • Beim Rentenalter steigt das Referenzalter für Frauen (Jahrgang nach 1960) auf 64 Jahre und 6 Monate. Ab Dezember 2026 wird erstmals eine 13. AHV-Rente ausbezahlt.

Inhaltsverzeichnis

  1. Lohn- und Abgabenänderungen
  2. Änderungen bei Rente und Vorsorge
  3. Arbeitsmarkt und Beschäftigung
  4. Steuer- und gesellschaftspolitische Entscheidungen
  5. Passende Jobs

Änderungen für Arbeitnehmer 2026 – Lohn- und Abgabenänderungen

Ab 2026 treten in der Schweiz mehrere Änderungen in Kraft, die auch Arbeitnehmer in der Pflege betreffen. Diese Anpassungen wirken sich vor allem auf Löhne, Sozialabgaben und Abzüge aus. Ziel ist es, die soziale Absicherung zu stärken. Gleichzeitig können sich jedoch die monatlichen Abzüge leicht erhöhen.

Steigender Medianlohn und mögliche steuerliche Auswirkungen

Der Medianlohn in der Schweiz steigt ab 2026 von 5’775 CHF auf 5’875 CHF pro Monat. Dadurch passt sich auch der Quellensteuertarif an. Neu wird bei der Berechnung der Quellensteuer ein Abzug von 6,5 Prozent für die Pensionskasse berücksichtigt, statt bisher 6 Prozent. Das führt dazu, dass das steuerbare Einkommen etwas tiefer ausfällt. Für viele Arbeitnehmende bedeutet das eine leicht veränderte Steuerbelastung, ohne dass sich der Bruttolohn direkt ändert.

Ausweitung der AHV-Beitragspflicht

Ab 2026 wird die Beitragspflicht zur Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV) ausgeweitet. Nun sind auch weitere Berufsgruppen beitragspflichtig, darunter Personen mit kleinen, projektbezogenen oder saisonalen Einkommen. Dazu zählen zum Beispiel Tätigkeiten in Kultur-, Kreativ- oder Medienberufen. Das kann bedeuten, dass AHV-Beiträge fällig werden, selbst wenn das Einkommen in einzelnen Monaten sehr gering ist. Diese Änderung verbessert die soziale Absicherung langfristig, führt aber gleichzeitig zu höheren laufenden Abzügen vom Lohn.

Änderungen für Arbeitnehmer 2026 – Änderungen bei Rente und Vorsorge

Auch im Bereich Rente und Vorsorge bringt das Jahr 2026 wichtige Neuerungen. Diese betreffen insbesondere das Renteneintrittsalter sowie die Leistungen der AHV. Für Arbeitnehmer in der Pflege ist es daher wichtig, die eigenen Pläne frühzeitig zu prüfen und anzupassen.

Weiterer Anstieg des Renteneintrittsalters für Frauen

Das Rentenalter für Frauen, die nach 1960 geboren wurden, wird schrittweise bis 2028 auf 65 Jahre erhöht. Im Jahr 2026 steigt das Rentenalter auf 64 Jahre und sechs Monate. Ab diesem Alter ist ein Rentenbezug ohne Kürzungen möglich, und es besteht Anspruch auf die vollen Leistungen. Für viele Frauen bedeutet dies, dass sie etwas länger arbeiten müssen, dafür aber ohne Abzüge in den Ruhestand gehen können.

Einführung der 13. AHV-Rente

Ab Dezember 2026 wird erstmals eine 13. AHV-Rente ausbezahlt. Diese zusätzliche Monatsrente soll die Kaufkraft von Rentnern stärken. Gleichzeitig stellt sie für die AHV eine erhebliche finanzielle Belastung dar, die langfristig ausgeglichen werden muss, wodurch künftig höhere Beiträge möglich sind. Für Personen kurz vor der Pensionierung bedeutet dies eine zusätzliche Monatsrente im Jahr 2026, während jüngere Generationen ihre Vorsorgeplanung überprüfen sollten, da die Finanzierung der Zusatzrente langfristig relevant bleibt.

Mehr Flexibilität in der Säule 3a

Die Säule 3a ist die gebundene Selbstvorsorge in der Schweiz. Während des Erwerbslebens kann bis zur Pensionierung bei einer Bank oder einer Versicherung ein Sparguthaben aufgebaut werden. Aufgrund der steigenden Nachfrage nach individuelleren Vorsorgemodellen und mehr Beweglichkeit im Berufsleben wird die Säule 3a künftig flexibler gestaltet. Neu kann zum Beispiel nicht mehr nur der Ehepartner, sondern auch ein Kind als erste begünstigte Person des Vorsorgeguthabens eingesetzt werden. Das ermöglicht eine Vorsorge, die besser zur persönlichen Lebenssituation passt.

Änderungen der Krankenpflege-Leistungen

Ab dem 1. Januar 2026 werden bestimmte Impfungen von der Franchise befreit. Betroffen sind alle Impfungen nach Artikel 12a der Krankenpflege-Leistungsverordnung (KLV). Dazu gehören unter anderem die Grundimpfungen gegen Diphtherie, Tetanus, Keuchhusten und Kinderlähmung sowie die Impfungen gegen Masern, Mumps, Röteln und Windpocken. Auch weitere empfohlene Immunisierungen fallen unter diese Regelung. Zusätzlich ist ab 2026 auch die ärztliche Beratung im Zusammenhang mit diesen Impfungen von der Franchise befreit. Der Selbstbehalt von 10 Prozent bleibt jedoch weiterhin bestehen.

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Änderungen für Arbeitnehmer 2026 – Arbeitsmarkt & Beschäftigung

Der Arbeitsmarkt in der Schweiz zeigt 2026 erste Zeichen der Entspannung. Auch wenn der Fachkräftemangel weiterhin spürbar ist, verbessert sich die Situation in einigen Branchen langsam. Davon profitieren auch Arbeitnehmer in der Pflege.

In bestimmten Bereichen ist der Fachkräftemangel etwas weniger stark ausgeprägt als in den Vorjahren. Aktuell geben nur noch rund 47 Prozent der Unternehmen an, Schwierigkeiten bei der Besetzung offener Stellen zu haben. Das deutet auf eine stabilere Lage hin, ohne den Bedarf an qualifiziertem Pflegepersonal grundsätzlich zu verringern. Für Beschäftigte bedeutet dies weiterhin gute Jobchancen, aber gleichzeitig etwas mehr Wettbewerb bei offenen Stellen.

Änderungen für Arbeitnehmer 2026 – Steuer- und gesellschaftspolitische Entscheidungen

Neben Anpassungen im Arbeits- und Sozialbereich prägen auch politische Entscheidungen die Rahmenbedingungen für das Jahr 2026. Diese können langfristig Einfluss auf Steuern, staatliche Ausgaben und gesellschaftliche Prioritäten haben.

Am 30. November 2025 fand eine Volksabstimmung statt, die von den Jungsozialisten (Juso) eingebracht wurde. Gefordert wurde eine Steuer von 50 Prozent auf Erbschaften ab einem Vermögen von 50 Millionen Schweizer Franken. Die Einnahmen sollten gezielt in den Klimaschutz fliessen. Die Schweizer Stimmbevölkerung lehnte diesen Vorschlag jedoch deutlich ab. Rund 78 Prozent stimmten gegen die Einführung der Erbschaftssteuer für Superreiche. Damit bleibt eine umfassende finanzielle Umverteilung vorerst aus, und es sind keine direkten steuerlichen Auswirkungen für Arbeitnehmer in der Pflege zu erwarten.

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Häufige Fragen

  1. Welche Änderungen gibt es in der Pflege ab 2026?
  2. Ab 2026 steigt der Medianlohn leicht an, und die AHV-Beitragspflicht wird auf weitere Berufsgruppen ausgeweitet. Für Arbeitnehmer bedeutet das mehr soziale Absicherung, aber auch höhere laufende Abzüge. Zudem verbessert sich die Flexibilität in der Säule 3a für die individuelle Vorsorge.

  3. Welche Änderungen gibt es bei den Pflegeleistungen im Jahr 2026?
  4. Ab 2026 sind bestimmte Impfungen und deren Beratung von der Franchise befreit, was die finanzielle Belastung für Versicherte verringert. Der Selbstbehalt bleibt jedoch unverändert.

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Quellen
  1. Blick.ch, “Das ändert sich 2026 in der Schweiz”, https://www.blick.ch/... (Abrufdatum: 26.02.2026)
  2. Cash.ch, “Diese Änderungen treten ab 1. Januar in der Schweiz in Kraft”, https://www.cash.ch/... (Abrufdatum: 26.02.2026)
Medizinische und Rechtliche Hinweise
Wichtiger rechtlicher Hinweis für diesen Artikel
Redaktion
Florentina Blakaj
Florentina Blakaj
Autorin
Zuletzt aktualisiert: 02.03.2026

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