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Von einem Mindestlohn profitieren in der Schweiz aktuell vor allem Arbeitnehmende, die einem Gesamtarbeitsvertrag (GAV) mit Mindestlohn unterliegen sowie jene, die in bestimmten Kantonen oder Gemeinden tätig sind. Einen nationalen Mindestlohn, wie beispielsweise Deutschland ihn eingeführt hat, gibt es für die Schweiz auch 2026 nicht. Nichtsdestotrotz lohnt es sich einen Blick auf die jeweiligen Kantone und GAV zu werfen. Dieser Artikel liefert daher eine Übersicht zu den Regelungen bezüglich Mindestlohn in der Schweiz, insbesondere für die Berufsgruppen Pflege, Therapie und Soziales.
Das Wichtigste auf einen Blick
- Die eidgenössische Mindestlohn-Initiative wurde 2014 mit 76,27 Prozent Nein-Stimmen abgelehnt.
- Im Jahr 2026 gelten in fünf Kantonen gesetzliche Mindestlöhne: Genf, Neuenburg, Jura, Tessin und Basel-Stadt. Hinzu kommen kommunale Regelungen beziehungsweise Beschlüsse.
- Die kantonalen Mindestlöhne liegen 2026 je nach Kanton, Branche und Beschäftigungsform zwischen rund 20.50 und 24.59 Franken brutto pro Stunde.
- Beschäftigte in Pflege, Therapie und Sozialwesen können zusätzlich durch einen anwendbaren GAV von verbindlichen Lohnuntergrenzen profitieren.
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Gibt es einen Mindestlohn in der Schweiz?
Es gibt keinen nationalen Mindestlohn für die gesamte Schweiz. Eine Eidgenössische Volksinitiative im Jahr 2014 schlug zwar einen Mindestlohn von 4’000 Schweizer Franken pro Monat (entspricht 22 Franken pro Stunde) vor, allerdings wurde dieser Vorschlag vom Volk abgelehnt. Bei der Abstimmung vom 18. Mai 2014 stimmten 23,73 Prozent der Abstimmenden für die Initiative und 76,27 Prozent dagegen.
Nichtsdestotrotz weist die Schweiz im Allgemeinen ein sehr hohes Lohnniveau auf. Spezifische Mindestlöhne gibt es jedoch nur, ein Kanton, eine dazu befugte Gemeinde, ein Gesamtarbeitsvertrag oder ein Normalarbeitsvertrag festlegt.
Mehr zum Gesamtarbeitsvertrag (GAV) findest Du hier:
Mindestlöhne in den Kantonen
2026 gelten in fünf Kantonen gesetzliche Mindestlöhne: Genf, Neuenburg, Jura, Tessin und Basel-Stadt. Ausgenommen sind je nach kantonaler Regelung unter anderem Lernende, Praktikanten, bestimmte Ferienjobs oder Beschäftigungsverhältnisse im Rahmen beruflicher Integrationsmassnahmen.
Den höchsten kantonalen Mindestlohn der Schweiz gibt es in Genf. Seit dem 1. Januar 2026 beträgt hier die Lohnuntergrenze grundsätzlich 24.59 Franken brutto pro Stunde. Für Landwirtschaft und Floristik gelten besondere Beträge. In den Städten Zürich und Winterthur wurden kommunale Mindestlöhne beschlossen. Das Bundesgericht bestätigte im September 2026, dass die beiden Städte solche sozialpolitisch begründeten Lohnuntergrenzen grundsätzlich einführen dürfen. Ein bereits geltender kantonaler Mindestlohn lässt sich daraus jedoch nicht ableiten. Vorreiter beim Mindestlohn ist dabei Neuenburg gewesen: Hier gibt es bereits seit 2017 einen Mindestlohn. Momentan liegt dieser bei 21.09 Franken.
Weitere Kantone mit festgelegtem Mindestlohn sind ausserdem:
- Genf: grundsätzlich 24.59 Franken brutto pro Stunde
- Neuenburg: indexierter kantonaler Mindestlohn
- Jura: kantonaler Mindestlohn mit gesetzlichen Ausnahmen
- Tessin: branchenabhängige Lohnuntergrenzen
- Basel-Stadt: kantonaler Mindestlohn, der nicht für sämtliche Branchen und Arbeitsverhältnisse gilt
Auch auf kommunaler Ebene gibt es Mindestlohnregelungen und entsprechende politische Vorhaben. In der Stadt Luzern wurde ein kommunaler Mindestlohn beschlossen. Für Zürich und Winterthur ist nach dem Bundesgerichtsurteil von 2026 die weitere Umsetzung abzuwarten.
Mindestlöhne in GAV
In einigen Schweizer Branchen wurden Mindestlöhne von Gewerkschaften und Arbeitgeberverbänden ausgehandelt. Diese sind meist in den branchen- oder unternehmensspezifischen Gesamtarbeitsverträgen festgehalten. Wie viele Beschäftigte einem GAV unterstehen, hängt von der verwendeten Statistik und dem Erhebungsjahr ab. Nicht jeder GAV enthält verbindliche Mindestlöhne.
Gibt es für eine Branche einen entsprechenden Vertrag, so gibt es in der Regel für die spezifischen Berufsbilder einzelne Lohnbänder. Jedes Lohnband setzt sich üblicherweise aus einem Minimum- und einem Maximallohn zusammen. Das untere Lohnband darf bei der Vergütung nicht unterschritten werden. Einstufung, Berufserfahrung, Beschäftigungsgrad, Ausnahmen und die Anzahl der jährlichen Lohnzahlungen können den tatsächlich geschuldeten Betrag beeinflussen.
Mindestlohn Schweiz – Lohnuntergrenzen in der Pflege
Für Beschäftigte in der Pflege gelten bei verschiedenen Spitälern und Institutionen Gesamtarbeitsverträge. Die folgenden Tabellen zeigen beispielhaft die Bandminima ausgewählter betrieblicher beziehungsweise institutioneller GAV. Sie stellen keine kantonsweit geltenden Mindestlöhne für Pflegeberufe dar.
Zuger Kantonsspital AG
| Beruf | Lohnband | Mindestlohn |
|---|---|---|
| Assistent Gesundheit und Soziales (AGS) | Band 2 | 4’205 CHF |
| FaGe | Band 4 | 4’717 CHF |
| Pflegefachmann HF/FH | Band 5 | 5’292 CHF |
| Stationsleitung | Band 7 | 6’728 CHF |
Gültig von 01.01.2026
Berner Spitäler und Kliniken
| Beruf | Lohnband | Mindestlohn |
|---|---|---|
| Transporthelfer (ohne Ausbildung) | Band 10 | 4’333.15 CHF |
| FaGe | Band 11 | 4’631.95 CHF |
| Dipl. Pflegefachmann | Band 15 | 5’436.15 CHF |
| Pflegefachmann OP | Band 17 | 5’957.15 CHF |
| Stationsleiter | Band 18/19 | ab 6’251.05 CHF |
Gültig von 01.01.2026
Universitäre Psychiatrische Kliniken Basel
| Beruf | Lohnband | Mindestlohn |
| Pflege- und Betreuungsassistenz | Band 3-4 | 49'438 CHF |
| Pflege und Betreuung | Band 5-8 | 55'549 CHF |
| Leitung Pflege und Betreuung | Band 8-12 | 66'911 CHF |
| Pflegeexpertise und -beratung | Band 9-12 | 71'461 CHF |
Gültig von 01.01.2026
Universitäts-Kinderspital beider Basel
| Beruf | Lohnband | Mindestlohn |
| Pflege- und Betreuungsassistenz | Band 3/4 | 49'438 CHF |
| Pflege und Betreuung | Band 5-10 | 55'549 CHF |
| Pflegeexpertise und -beratung | Band 8-12 | 66'911 CHF |
| Leitung Pflege und Betreuung | Band 9-12 | 71'461 CHF |
| Berufsbildung Pflege | Band 11/12 | 81'938 CHF |
Gültig von 01.01.2026
Mindestlohn Schweiz – Lohnuntergrenzen in der Therapie
Auch therapeutische Berufe können in der Schweiz bei bestimmten Arbeitgebern einem GAV mit verbindlichen Lohnbändern unterstehen. Ein allgemein geltender Mindestlohn allein aufgrund des therapeutischen Berufs besteht jedoch nicht.
Neben den bereits bekannten Spitalgruppen in Zug, Bern und Basel, sind Therapeuten in Freiburg durch den GAV INFRI VOPSI abgesichert. Dieser GAV wurde zwischen dem Freiburger Verband der spezialisierten Institutionen (INFRI), dem Verband der Organisation des Personals der sozialen Organisationen (VOPSI) sowie dem Verband des Personals öffentlicher Dienste (VPOD) geschlossen. Relevant ist hier unter anderem die Eingruppierung von Physio- und Ergotherapeuten, die in Stufe 18 vorzufinden sind. Logopäden hingegen werden hier in die Stufen 18, 20 und 21 eingruppiert.
Die folgenden Übersichten zeigen Beispiele aus ausgewählten GAV:
Zuger Kantonsspital AG
| Beruf | Lohnband | Mindestlohn |
|---|---|---|
| Logopäde | Band 6 | 5’987 CHF |
| Physiotherapeut FH | Band 5 | 5’292 CHF |
| Ergotherapeut FH | Band 5 | 5’292 CHF |
Gültig von 01.01.2026
Berner Spitäler und Kliniken
| Beruf | Lohnband | Mindestlohn |
|---|---|---|
| Fachperson Bewegungs- und Gesundheitsförderung | Band 12 | 4’805.65 CHF |
| Aktivierungsfachmann HF | Band 15 | 5’436.15 CHF |
| Physiotherapeut FH | Band 16 | 5’685.80 CHF |
| Ergotherapeut FH | Band 16 | 5’685.80 CHF |
| Musiktherapeut | Band 17 | 5’957.15 CHF |
| Kunsttherapeut | Band 17 | 5’957.15 CHF |
| Sozialtherapeut | Band 17 | 5’957.15 CHF |
| Logopäde | Band 19 | 6’568.35 CHF |
| Psychotherapeut | Band 22 | 7’671.65 CHF |
Gültig von 01.01.2026
Universitäre Psychiatrische Kliniken Basel
| Beruf | Lohnband | Mindestlohn |
| Therapie I | Band 4-7 | 52'405 CHF |
| Therapie II | Band 8-10 | 66'911 CHF |
| Leitung Therapie | Band 9-12 | 71'461 CHF |
Gültig von 01.01.2026
Universitäts-Kinderspital beider Basel
| Beruf | Lohnband | Mindestlohn |
| Logopädie, Physio- und Ergotherapie, Ernährungsberatung/-therapie | Band 8-10 | 66'911 CHF |
| Leitung Therapie | Band 10-12 | 76'435 CHF |
Gültig von 01.01.2026
Mindestlohn Schweiz – Lohnuntergrenzen im sozialen Bereich
Auch für soziale Berufe können GAV-abhängige Lohnuntergrenzen gelten. Entscheidend sind der Arbeitgeber, die konkrete Funktion und der Geltungsbereich des jeweiligen GAV.
Berner Spitäler und Kliniken
| Beruf | Lohnband | Mindestlohn |
|---|---|---|
| AGS | Band 10 | 56’331 CHF |
| FaBe | Band 12 | 62’473.65 CHF |
| Dipl. Sozialpädagoge | Band 15 | 70’669.75 CHF |
| Sozialtherapeut | Band 17 | 77’442.90 CHF |
| Sozialarbeiter | Band 17–19 | ab 77’442.90 CHF |
Gültig von 01.01.2026
Universitäre Psychiatrische Kliniken Basel
| Beruf | Lohnband | Mindestlohn |
| Sozialpädagogik | Band 7-9 | 62'769 CHF |
| Soziale Arbeit | Band 9-10 | 71'461 CHF |
| Pädagogik | Band 9-11 | 71'461 CHF |
| Leitung Pädagogik / Sozialpädagogik | Band 10-12 | 76'435 CHF |
| Leitung Soziale Arbeit | Band 11-12 | 81'938 CHF |
Gültig von 01.01.2026
Universitäts-Kinderspital beider Basel
| Beruf | Lohnband | Mindestlohn |
| Sozialpädagogik | Band 8/9 | 66'911 CHF |
| Soziale Arbeit | Band 9/10 | 71'461 CHF |
| Pädagogik | Band 10 | 76'435 CHF |
| Leitung Care Management | Band 11/12 | 81'938 CHF |
Gültig von 01.01.2026
Mindestlohn Schweiz – Weitere Lohnuntergrenzen
Im medizinisch-technischen Bereich, im Arbeitsbereich Labor sowie in weiteren medizinischen Berufen legen Spitäler und Kliniken ebenfalls Mindestlöhne für verschiedene Berufsgruppen fest. Für das Universitäts-Kinderspital beider Basel sehen die in der Lohntabelle ausgewiesenen Bandminima zum Beispiel wie folgt aus:
| Beruf | Lohnband | Mindestlohn |
| MPA | Band 5/6 | 55'549 CHF |
| Medizinisch Technische Radiologie | Band 7-9 | 62'769 CHF |
| Labor | Band 7-10 | 62'769 CHF |
| Operationstechnik | Band 8/9 | 66'911 CHF |
Gültig von 01.01.2026
Bei den Universitären Psychiatrischen Kliniken Basel wird der Bereich des Labors in Lohnband sieben eingruppiert, für das eine untere Lohngrenze von 62’769 Schweizer Franken besteht. Die Labor-Leitung hingegen wird in das nächsthöhere Lohnband acht eingeordnet und erhält somit einen Mindestlohn von 66’911 Franken im Jahr.
Für Medizinische Praxisassistentinnen (MPA) gibt es daneben für fast alle Kantone eine Lohnempfehlung. Diese Empfehlungen sind grundsätzlich nicht rechtsverbindlich und daher nicht als gesetzliche oder GAV-basierte Mindestlöhne zu bezeichnen. Die aktuellen Beträge müssen bei der jeweils zuständigen kantonalen Ärztegesellschaft geprüft werden. Beispiele sind:
- Aargau: 4’200 Franken
- Baselstadt: 4’500 bis 4’800 Franken
- Zürich: 4’500 Franken
Auch für Pharma-Assistenten können betriebliche oder gesamtarbeitsvertragliche Lohnuntergrenzen gelten. Ob ein bestimmter Betrag verbindlich ist, muss anhand des aktuell anwendbaren GAV und der konkreten Funktion geprüft werden. Beispiele sind:
- APODRO Apotheken und Drogerien: 4’500 Franken/ Monat
- GAV Zuger Kantonsspital: 60’632 Franken/ Jahr (Lohnband 4)
- GAV Berner Spitäler und Kliniken: 59’619.05 Franken/ Jahr (Lohnband 11, 12 und 14)
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Häufige Fragen zum Mindestlohn in der Schweiz
- Gibt es einen gesetzlichen Mindestlohn in der Schweiz?
- Welche Kantone haben 2026 einen Mindestlohn in der Schweiz?
- Wie hoch ist der höchste Mindestlohn in der Schweiz 2026?
- Gilt der Mindestlohn in der Schweiz auch im Gesundheitswesen?
- Sind Lohnempfehlungen für Gesundheitsberufe ein Mindestlohn in der Schweiz?
Einen schweizweit geltenden gesetzlichen Mindestlohn gibt es nicht. In der Schweiz können jedoch Kantone, dazu befugte Gemeinden, Gesamtarbeitsverträge und Normalarbeitsverträge verbindliche Mindestlöhne festlegen.
Im Jahr 2026 gilt in den fünf Kantonen Genf, Neuenburg, Jura, Tessin und Basel-Stadt ein gesetzlicher Mindestlohn. Zusätzlich besteht in der Stadt Luzern ein kommunaler Mindestlohn. Auch Zürich und Winterthur haben kommunale Mindestlöhne beschlossen. Das Bundesgericht bestätigte im September 2026 deren grundsätzliche Zulässigkeit. Die konkrete Inkraftsetzung und Umsetzung sind gesondert zu prüfen.
Den höchsten kantonalen Mindestlohn in der Schweiz hat 2026 der Kanton Genf mit 24.59 Franken brutto pro Stunde. Je nach Kanton, Branche und Beschäftigungsform können abweichende Beträge oder gesetzliche Ausnahmen gelten.
Ein kantonaler Mindestlohn gilt grundsätzlich auch im Gesundheitswesen, sofern das Arbeitsverhältnis in seinen Geltungsbereich fällt und keine Ausnahme greift. Zusätzlich können Spitäler, Kliniken und andere Gesundheitseinrichtungen einem Gesamtarbeitsvertrag mit eigenen verbindlichen Lohnbändern unterstehen.
Lohnempfehlungen sind grundsätzlich kein verbindlicher Mindestlohn in der Schweiz. Das gilt beispielsweise für viele kantonale Lohnempfehlungen für Medizinische Praxisassistenten. Verbindlich wird eine Lohnuntergrenze erst durch ein Gesetz, einen anwendbaren Gesamt- oder Normalarbeitsvertrag oder eine entsprechende arbeitsvertragliche Vereinbarung.
- Zuger Kantonspital, “Gesamtarbeitsvertrag (GAV) Ausgabe 2026”, https://www.zgks.ch/... (Abrufdatum: 11.09.2026)
- Berner Spitäler und Kliniken, “GAV 2026”, https://www.gav-service.ch/... (Abrufdatum: 11.09.2026)
- INFRI-VOPSI, “Gesamtarbeitsvertrag 2026”, https://www.infri.ch/... (Abrufdatum: 11.09.2026)
- Universitätsspital Basel, “GAV 2026”, https://www.sbk-bsbl.ch/... (Abrufdatum: 11.09.2026)
- SBK Sektion Basel, Gesamtarbeitsverträge, https://www.sbk-bsbl.ch/... (Abrufdatum: 11.09.2026)








