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Medi-Karriere Magazin Mindestlohn Schweiz

Mindestlohn Schweiz: Das gilt im Gesundheitswesen

Mindestlohn Schweiz: Das gilt im Gesundheitswesen

Inhaltsverzeichnis

  1. Gibt es einen Mindestlohn in der Schweiz?
  2. Lohnuntergrenzen in der Pflege
  3. Lohnuntergrenzen in der Therapie
  4. Lohnuntergrenzen im sozialen Bereich
  5. Weitere Lohnuntergrenzen

Von einem Mindestlohn profitieren in der Schweiz aktuell vor allem Arbeitnehmende, die einem Gesamtarbeitsvertrag (GAV) mit Mindestlohn unterliegen sowie jene, die in bestimmten Kantonen oder Gemeinden tätig sind. Einen nationalen Mindestlohn, wie beispielsweise Deutschland ihn eingeführt hat, gibt es für die Schweiz auch 2026 nicht. Nichtsdestotrotz lohnt es sich einen Blick auf die jeweiligen Kantone und GAV zu werfen. Dieser Artikel liefert daher eine Übersicht zu den Regelungen bezüglich Mindestlohn in der Schweiz, insbesondere für die Berufsgruppen Pflege, Therapie und Soziales.

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Die eidgenössische Mindestlohn-Initiative wurde 2014 mit 76,27 Prozent Nein-Stimmen abgelehnt.
  • Im Jahr 2026 gelten in fünf Kantonen gesetzliche Mindestlöhne: Genf, Neuenburg, Jura, Tessin und Basel-Stadt. Hinzu kommen kommunale Regelungen beziehungsweise Beschlüsse.
  • Die kantonalen Mindestlöhne liegen 2026 je nach Kanton, Branche und Beschäftigungsform zwischen rund 20.50 und 24.59 Franken brutto pro Stunde.
  • Beschäftigte in Pflege, Therapie und Sozialwesen können zusätzlich durch einen anwendbaren GAV von verbindlichen Lohnuntergrenzen profitieren.

Inhaltsverzeichnis

  1. Gibt es einen Mindestlohn in der Schweiz?
  2. Lohnuntergrenzen in der Pflege
  3. Lohnuntergrenzen in der Therapie
  4. Lohnuntergrenzen im sozialen Bereich
  5. Weitere Lohnuntergrenzen

Gibt es einen Mindestlohn in der Schweiz?

Es gibt keinen nationalen Mindestlohn für die gesamte Schweiz. Eine Eidgenössische Volksinitiative im Jahr 2014 schlug zwar einen Mindestlohn von 4’000 Schweizer Franken pro Monat (entspricht 22 Franken pro Stunde) vor, allerdings wurde dieser Vorschlag vom Volk abgelehnt. Bei der Abstimmung vom 18. Mai 2014 stimmten 23,73 Prozent der Abstimmenden für die Initiative und 76,27 Prozent dagegen.

Nichtsdestotrotz weist die Schweiz im Allgemeinen ein sehr hohes Lohnniveau auf. Spezifische Mindestlöhne gibt es jedoch nur, ein Kanton, eine dazu befugte Gemeinde, ein Gesamtarbeitsvertrag oder ein Normalarbeitsvertrag festlegt.

Mehr zum Gesamtarbeitsvertrag (GAV) findest Du hier:

  • Gesamtarbeitsvertrag

Mindestlöhne in den Kantonen

2026 gelten in fünf Kantonen gesetzliche Mindestlöhne: Genf, Neuenburg, Jura, Tessin und Basel-Stadt. Ausgenommen sind je nach kantonaler Regelung unter anderem Lernende, Praktikanten, bestimmte Ferienjobs oder Beschäftigungsverhältnisse im Rahmen beruflicher Integrationsmassnahmen.

Den höchsten kantonalen Mindestlohn der Schweiz gibt es in Genf. Seit dem 1. Januar 2026 beträgt hier die Lohnuntergrenze grundsätzlich 24.59 Franken brutto pro Stunde. Für Landwirtschaft und Floristik gelten besondere Beträge. In den Städten Zürich und Winterthur wurden kommunale Mindestlöhne beschlossen. Das Bundesgericht bestätigte im September 2026, dass die beiden Städte solche sozialpolitisch begründeten Lohnuntergrenzen grundsätzlich einführen dürfen. Ein bereits geltender kantonaler Mindestlohn lässt sich daraus jedoch nicht ableiten. Vorreiter beim Mindestlohn ist dabei Neuenburg gewesen: Hier gibt es bereits seit 2017 einen Mindestlohn. Momentan liegt dieser bei 21.09 Franken.

Weitere Kantone mit festgelegtem Mindestlohn sind ausserdem:

  • Genf: grundsätzlich 24.59 Franken brutto pro Stunde
  • Neuenburg: indexierter kantonaler Mindestlohn
  • Jura: kantonaler Mindestlohn mit gesetzlichen Ausnahmen
  • Tessin: branchenabhängige Lohnuntergrenzen
  • Basel-Stadt: kantonaler Mindestlohn, der nicht für sämtliche Branchen und Arbeitsverhältnisse gilt

Auch auf kommunaler Ebene gibt es Mindestlohnregelungen und entsprechende politische Vorhaben. In der Stadt Luzern wurde ein kommunaler Mindestlohn beschlossen. Für Zürich und Winterthur ist nach dem Bundesgerichtsurteil von 2026 die weitere Umsetzung abzuwarten.

Mindestlöhne in GAV

In einigen Schweizer Branchen wurden Mindestlöhne von Gewerkschaften und Arbeitgeberverbänden ausgehandelt. Diese sind meist in den branchen- oder unternehmensspezifischen Gesamtarbeitsverträgen festgehalten. Wie viele Beschäftigte einem GAV unterstehen, hängt von der verwendeten Statistik und dem Erhebungsjahr ab. Nicht jeder GAV enthält verbindliche Mindestlöhne.

Gibt es für eine Branche einen entsprechenden Vertrag, so gibt es in der Regel für die spezifischen Berufsbilder einzelne Lohnbänder. Jedes Lohnband setzt sich üblicherweise aus einem Minimum- und einem Maximallohn zusammen. Das untere Lohnband darf bei der Vergütung nicht unterschritten werden. Einstufung, Berufserfahrung, Beschäftigungsgrad, Ausnahmen und die Anzahl der jährlichen Lohnzahlungen können den tatsächlich geschuldeten Betrag beeinflussen.

Mindestlohn Schweiz – Lohnuntergrenzen in der Pflege

Für Beschäftigte in der Pflege gelten bei verschiedenen Spitälern und Institutionen Gesamtarbeitsverträge. Die folgenden Tabellen zeigen beispielhaft die Bandminima ausgewählter betrieblicher beziehungsweise institutioneller GAV. Sie stellen keine kantonsweit geltenden Mindestlöhne für Pflegeberufe dar.

Zuger Kantonsspital AG

Beruf Lohnband Mindestlohn
Assistent Gesundheit und Soziales (AGS) Band 2 4’205 CHF
FaGe Band 4 4’717 CHF
Pflegefachmann HF/FH Band 5 5’292 CHF
Stationsleitung Band 7 6’728 CHF

Gültig von 01.01.2026

Berner Spitäler und Kliniken

Beruf Lohnband Mindestlohn
Transporthelfer (ohne Ausbildung) Band 10 4’333.15 CHF
FaGe Band 11 4’631.95 CHF
Dipl. Pflegefachmann Band 15 5’436.15 CHF
Pflegefachmann OP Band 17 5’957.15 CHF
Stationsleiter Band 18/19 ab 6’251.05 CHF

Gültig von 01.01.2026

Universitäre Psychiatrische Kliniken Basel

Beruf Lohnband Mindestlohn
Pflege- und Betreuungsassistenz Band 3-4 49'438 CHF
Pflege und Betreuung Band 5-8 55'549 CHF
Leitung Pflege und Betreuung Band 8-12 66'911 CHF
Pflegeexpertise und -beratung Band 9-12 71'461 CHF

Gültig von 01.01.2026

Universitäts-Kinderspital beider Basel

Beruf Lohnband Mindestlohn
Pflege- und Betreuungsassistenz Band 3/4 49'438 CHF
Pflege und Betreuung Band 5-10 55'549 CHF
Pflegeexpertise und -beratung Band 8-12 66'911 CHF
Leitung Pflege und Betreuung Band 9-12 71'461 CHF
Berufsbildung Pflege Band 11/12 81'938 CHF

Gültig von 01.01.2026

Mindestlohn Schweiz – Lohnuntergrenzen in der Therapie

Auch therapeutische Berufe können in der Schweiz bei bestimmten Arbeitgebern einem GAV mit verbindlichen Lohnbändern unterstehen. Ein allgemein geltender Mindestlohn allein aufgrund des therapeutischen Berufs besteht jedoch nicht.

Neben den bereits bekannten Spitalgruppen in Zug, Bern und Basel, sind Therapeuten in Freiburg durch den GAV INFRI VOPSI abgesichert. Dieser GAV wurde zwischen dem Freiburger Verband der spezialisierten Institutionen (INFRI), dem Verband der Organisation des Personals der sozialen Organisationen (VOPSI) sowie dem Verband des Personals öffentlicher Dienste (VPOD) geschlossen. Relevant ist hier unter anderem die Eingruppierung von Physio- und Ergotherapeuten, die in Stufe 18 vorzufinden sind. Logopäden hingegen werden hier in die Stufen 18, 20 und 21 eingruppiert.

Die folgenden Übersichten zeigen Beispiele aus ausgewählten GAV:

Zuger Kantonsspital AG

Beruf Lohnband Mindestlohn
Logopäde Band 6 5’987 CHF
Physiotherapeut FH Band 5 5’292 CHF
Ergotherapeut FH Band 5 5’292 CHF

Gültig von 01.01.2026

Berner Spitäler und Kliniken

Beruf Lohnband Mindestlohn
Fachperson Bewegungs- und Gesundheitsförderung Band 12 4’805.65 CHF
Aktivierungsfachmann HF Band 15 5’436.15 CHF
Physiotherapeut FH Band 16 5’685.80 CHF
Ergotherapeut FH Band 16 5’685.80 CHF
Musiktherapeut Band 17 5’957.15 CHF
Kunsttherapeut Band 17 5’957.15 CHF
Sozialtherapeut Band 17 5’957.15 CHF
Logopäde Band 19 6’568.35 CHF
Psychotherapeut Band 22 7’671.65 CHF

Gültig von 01.01.2026

Universitäre Psychiatrische Kliniken Basel

Beruf Lohnband Mindestlohn
Therapie I Band 4-7 52'405 CHF
Therapie II Band 8-10 66'911 CHF
Leitung Therapie Band 9-12 71'461 CHF

Gültig von 01.01.2026

Universitäts-Kinderspital beider Basel

Beruf Lohnband Mindestlohn
Logopädie, Physio- und Ergotherapie, Ernährungsberatung/-therapie Band 8-10 66'911 CHF
Leitung Therapie Band 10-12 76'435 CHF

Gültig von 01.01.2026

Mindestlohn Schweiz – Lohnuntergrenzen im sozialen Bereich

Auch für soziale Berufe können GAV-abhängige Lohnuntergrenzen gelten. Entscheidend sind der Arbeitgeber, die konkrete Funktion und der Geltungsbereich des jeweiligen GAV.

Berner Spitäler und Kliniken

Beruf Lohnband Mindestlohn
AGS Band 10 56’331 CHF
FaBe Band 12 62’473.65 CHF
Dipl. Sozialpädagoge Band 15 70’669.75 CHF
Sozialtherapeut Band 17 77’442.90 CHF
Sozialarbeiter Band 17–19 ab 77’442.90 CHF

Gültig von 01.01.2026

Universitäre Psychiatrische Kliniken Basel

Beruf Lohnband Mindestlohn
Sozialpädagogik Band 7-9 62'769 CHF
Soziale Arbeit Band 9-10 71'461 CHF
Pädagogik Band 9-11 71'461 CHF
Leitung Pädagogik / Sozialpädagogik Band 10-12 76'435 CHF
Leitung Soziale Arbeit Band 11-12 81'938 CHF

Gültig von 01.01.2026

Universitäts-Kinderspital beider Basel

Beruf Lohnband Mindestlohn
Sozialpädagogik Band 8/9 66'911 CHF
Soziale Arbeit Band 9/10 71'461 CHF
Pädagogik Band 10 76'435 CHF
Leitung Care Management Band 11/12 81'938 CHF

Gültig von 01.01.2026

Mindestlohn Schweiz – Weitere Lohnuntergrenzen

Im medizinisch-technischen Bereich, im Arbeitsbereich Labor sowie in weiteren medizinischen Berufen legen Spitäler und Kliniken ebenfalls Mindestlöhne für verschiedene Berufsgruppen fest. Für das Universitäts-Kinderspital beider Basel sehen die in der Lohntabelle ausgewiesenen Bandminima zum Beispiel wie folgt aus:

Beruf Lohnband Mindestlohn
MPA Band 5/6 55'549 CHF
Medizinisch Technische Radiologie Band 7-9 62'769 CHF
Labor Band 7-10 62'769 CHF
Operationstechnik Band 8/9 66'911 CHF

Gültig von 01.01.2026

Bei den Universitären Psychiatrischen Kliniken Basel wird der Bereich des Labors in Lohnband sieben eingruppiert, für das eine untere Lohngrenze von 62’769 Schweizer Franken besteht. Die Labor-Leitung hingegen wird in das nächsthöhere Lohnband acht eingeordnet und erhält somit einen Mindestlohn von 66’911 Franken im Jahr.

Für Medizinische Praxisassistentinnen (MPA) gibt es daneben für fast alle Kantone eine Lohnempfehlung. Diese Empfehlungen sind grundsätzlich nicht rechtsverbindlich und daher nicht als gesetzliche oder GAV-basierte Mindestlöhne zu bezeichnen. Die aktuellen Beträge müssen bei der jeweils zuständigen kantonalen Ärztegesellschaft geprüft werden. Beispiele sind:

  • Aargau: 4’200 Franken
  • Baselstadt: 4’500 bis 4’800 Franken
  • Zürich: 4’500 Franken

Auch für Pharma-Assistenten können betriebliche oder gesamtarbeitsvertragliche Lohnuntergrenzen gelten. Ob ein bestimmter Betrag verbindlich ist, muss anhand des aktuell anwendbaren GAV und der konkreten Funktion geprüft werden. Beispiele sind:

  • APODRO Apotheken und Drogerien: 4’500 Franken/ Monat
  • GAV Zuger Kantonsspital: 60’632 Franken/ Jahr (Lohnband 4)
  • GAV Berner Spitäler und Kliniken: 59’619.05 Franken/ Jahr (Lohnband 11, 12 und 14)

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Häufige Fragen zum Mindestlohn in der Schweiz

  1. Gibt es einen gesetzlichen Mindestlohn in der Schweiz?
  2. Einen schweizweit geltenden gesetzlichen Mindestlohn gibt es nicht. In der Schweiz können jedoch Kantone, dazu befugte Gemeinden, Gesamtarbeitsverträge und Normalarbeitsverträge verbindliche Mindestlöhne festlegen.

  3. Welche Kantone haben 2026 einen Mindestlohn in der Schweiz?
  4. Im Jahr 2026 gilt in den fünf Kantonen Genf, Neuenburg, Jura, Tessin und Basel-Stadt ein gesetzlicher Mindestlohn. Zusätzlich besteht in der Stadt Luzern ein kommunaler Mindestlohn. Auch Zürich und Winterthur haben kommunale Mindestlöhne beschlossen. Das Bundesgericht bestätigte im September 2026 deren grundsätzliche Zulässigkeit. Die konkrete Inkraftsetzung und Umsetzung sind gesondert zu prüfen.

  5. Wie hoch ist der höchste Mindestlohn in der Schweiz 2026?
  6. Den höchsten kantonalen Mindestlohn in der Schweiz hat 2026 der Kanton Genf mit 24.59 Franken brutto pro Stunde. Je nach Kanton, Branche und Beschäftigungsform können abweichende Beträge oder gesetzliche Ausnahmen gelten.

  7. Gilt der Mindestlohn in der Schweiz auch im Gesundheitswesen?
  8. Ein kantonaler Mindestlohn gilt grundsätzlich auch im Gesundheitswesen, sofern das Arbeitsverhältnis in seinen Geltungsbereich fällt und keine Ausnahme greift. Zusätzlich können Spitäler, Kliniken und andere Gesundheitseinrichtungen einem Gesamtarbeitsvertrag mit eigenen verbindlichen Lohnbändern unterstehen.

  9. Sind Lohnempfehlungen für Gesundheitsberufe ein Mindestlohn in der Schweiz?
  10. Lohnempfehlungen sind grundsätzlich kein verbindlicher Mindestlohn in der Schweiz. Das gilt beispielsweise für viele kantonale Lohnempfehlungen für Medizinische Praxisassistenten. Verbindlich wird eine Lohnuntergrenze erst durch ein Gesetz, einen anwendbaren Gesamt- oder Normalarbeitsvertrag oder eine entsprechende arbeitsvertragliche Vereinbarung.

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Quellen
  1. Zuger Kantonspital, “Gesamtarbeitsvertrag (GAV) Ausgabe 2026”, https://www.zgks.ch/... (Abrufdatum: 11.09.2026)
  2. Berner Spitäler und Kliniken, “GAV 2026”, https://www.gav-service.ch/... (Abrufdatum: 11.09.2026)
  3. INFRI-VOPSI, “Gesamtarbeitsvertrag 2026”, https://www.infri.ch/... (Abrufdatum: 11.09.2026)
  4. Universitätsspital Basel, “GAV 2026”, https://www.sbk-bsbl.ch/... (Abrufdatum: 11.09.2026)
  5. SBK Sektion Basel, Gesamtarbeitsverträge, https://www.sbk-bsbl.ch/... (Abrufdatum: 11.09.2026)
Medizinische und Rechtliche Hinweise
Wichtiger rechtlicher Hinweis für diesen Artikel
Autor
Robin Kaus
Robin Kaus
Medizinstudent
Zuletzt aktualisiert: 11.09.2026

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