
Das Arbeitszeugnis gehört in der Schweiz zu den wichtigsten Unterlagen bei einer Bewerbung. Es beschreibt nicht nur die ausgeübte Tätigkeit, sondern gibt auch Auskunft über Leistung, Arbeitsweise und Verhalten. Viele Arbeitnehmer fragen sich deshalb, ob sich hinter bestimmten Codes im Arbeitszeugnis versteckte Botschaften verbergen. Geheimcodes und bewusst verschlüsselte Aussagen sind im Schweizer Arbeitszeugnis nicht zulässig. Dennoch hat sich eine bestimmte Zeugnissprache entwickelt. Personalverantwortliche verstehen einzelne Formulierungen in der Praxis häufig ähnlich. Entscheidend ist dabei immer der Zusammenhang: Eine einzelne Wendung sagt meist weniger aus als das Gesamtbild des Zeugnisses.
Das Wichtigste zu Codes im Arbeitszeugnis in Kürze
- Geheimcodes und bewusst verschlüsselte Aussagen sind im Schweizer Arbeitszeugnis nicht zulässig
- Bestimmte Formulierungen werden in der Praxis häufig ähnlich interpretiert
- Nicht einzelne Wörter, sondern das Gesamtbild des Arbeitszeugnisses sind entscheidend
- Falsche, unvollständige oder missverständliche Angaben können beanstandet und unter Umständen berichtigt werden.
Welche Inhalte muss ein Schweizer Arbeitszeugnis enthalten?
Ein Vollzeugnis, auch qualifiziertes Arbeitszeugnis genannt, enthält mehr als Angaben zur Dauer des Arbeitsverhältnisses und zu den ausgeübten Tätigkeiten. Es beschreibt auch die Leistung und das Verhalten des Arbeitnehmers. Je nach Tätigkeit können beispielsweise Fachkompetenz, Arbeitsqualität, Zuverlässigkeit, Engagement oder der Umgang mit Vorgesetzten, Kollegen und Kunden beziehungsweise Patienten eine Rolle spielen.
Auf besonderes Verlangen des Arbeitnehmers beschränkt sich das Zeugnis als Arbeitsbestätigung auf Angaben über Art und Dauer des Arbeitsverhältnisses. Ein Vollzeugnis endet häufig mit einer Schlussformel, die einen Dank für die Zusammenarbeit und gute Wünsche für die Zukunft enthält. Erst das Zusammenspiel dieser verschiedenen Bestandteile vermittelt ein aussagekräftiges Bild der beruflichen Tätigkeit.
Gibt es im Schweizer Arbeitszeugnis überhaupt Geheimcodes?
Versteckte Botschaften oder verschlüsselte Hinweise, die nur bestimmte Personen verstehen, sind im Schweizer Arbeitszeugnis nicht erlaubt. Ein Arbeitszeugnis muss klar, verständlich und wahrheitsgetreu formuliert sein. Es soll Deine ausgeübte Tätigkeit sowie Leistung und Verhalten sachlich beschreiben und gleichzeitig Dein berufliches Weiterkommen unterstützen.
Trotzdem hat sich in der Praxis eine bestimmte Zeugnissprache entwickelt. Einige Formulierungen werden von Personalverantwortlichen häufig ähnlich eingeordnet und können je nach Zusammenhang unterschiedlich wirken. Deshalb solltest Du ein Arbeitszeugnis immer als Ganzes betrachten und nicht anhand einzelner Formulierungen bewerten.
Rechtliche Grundlage zu Codes im Arbeitszeugnis
Bei privatrechtlichen Arbeitsverhältnissen regelt Art. 330a Abs. 1 des Schweizer Obligationenrechts (OR) den Anspruch auf ein Vollzeugnis mit Angaben über Art und Dauer des Arbeitsverhältnisses sowie über Leistung und Verhalten. Auf besonderes Verlangen kann sich das Zeugnis gemäss Art. 330a Abs. 2 OR als Arbeitsbestätigung auf Art und Dauer des Arbeitsverhältnisses beschränken. Nach der Rechtsprechung muss ein Vollzeugnis wahr, vollständig, klar und wohlwollend formuliert sein. Versteckte Botschaften oder bewusst mehrdeutige Formulierungen sind nicht zulässig.
Leistungsbewertung im Arbeitszeugnis
Die Leistungsbeurteilung beschreibt, wie Fachkompetenz, Arbeitsqualität, Zuverlässigkeit und Engagement eingeschätzt werden. Einige Formulierungen werden von Personalverantwortlichen häufig ähnlich interpretiert. Eine verbindliche Bedeutung haben sie jedoch nicht.
Die folgende Übersicht zeigt Dir einige typische Formulierungen und wie Personalverantwortliche sie in der Praxis häufig einordnen. Die Beispiele dienen dabei nur als Orientierung und ersetzen keine individuelle Beurteilung Deines gesamten Arbeitszeugnisses.
| Formulierung im Arbeitszeugnis | Häufige Einordnung in der Praxis |
| Sie erledigte ihre Aufgaben stets zu unserer vollsten Zufriedenheit. | Wird häufig als sehr positive Leistungsbewertung verstanden. |
| Er erledigte seine Aufgaben stets zu unserer vollen Zufriedenheit. | Wird meist als gute Bewertung eingeordnet. |
| Sie erledigte die ihr übertragenen Aufgaben zu unserer Zufriedenheit. | Kann als eher durchschnittliche Bewertung wahrgenommen werden. |
| Alle übertragenen Aufgaben wurden ordnungsgemäss erledigt. | Wirkt eher sachlich und zurückhaltend, ohne besondere Aussagen zu Engagement, Qualität oder Eigeninitiative. |
| Er bemühte sich, die ihm übertragenen Aufgaben zu erfüllen. | Kann Zweifel am tatsächlichen Arbeitserfolg wecken, weil die Formulierung nur das Bemühen, aber kein erfolgreiches Ergebnis beschreibt. |
| Sie zeigte Interesse an ihren Aufgaben. | Wirkt eher allgemein, da konkrete Aussagen zu Leistung oder Eigeninitiative fehlen. |
Wichtig: Diese Formulierungen stellen keine offiziellen Bewertungskriterien dar. Entscheidend bleibt immer der Zusammenhang, in dem sie verwendet werden.
Sozialverhalten im Arbeitszeugnis
Neben der fachlichen Leistung beurteilt ein Arbeitszeugnis auch Dein Verhalten gegenüber Vorgesetzten, Kollegen sowie – je nach Beruf – gegenüber Patienten oder Angehörigen. Gerade im Gesundheitswesen sind Teamfähigkeit, Kommunikationsstärke und ein professioneller Umgang mit Menschen wichtige Bewertungskriterien.
Auch beim Sozialverhalten können bestimmte Formulierungen unterschiedlich wirken. Die folgende Übersicht zeigt Beispiele dafür, welche Aussagen häufig als besonders positiv, sachlich oder eher zurückhaltend wahrgenommen werden.
| Formulierung im Arbeitszeugnis | Häufige Einordnung in der Praxis |
| Ihr Verhalten gegenüber Vorgesetzten, Kollegen und Patienten war jederzeit vorbildlich. | Wird häufig als sehr positive Bewertung des Sozialverhaltens verstanden |
| Sein Verhalten gegenüber Vorgesetzten und Kollegen war stets einwandfrei. | Wird meist als gute bis sehr gute Beurteilung eingeordnet |
| Sie war freundlich und kontaktfreudig. | Positiv, enthält jedoch nur wenige Aussagen zur Teamfähigkeit oder Zusammenarbeit. |
| Er trat höflich und korrekt auf. | Sachliche Formulierung, die wenig über soziale Kompetenzen oder Engagement aussagt. |
| Das Verhalten gegenüber Kollegen war korrekt. | Kann im Vergleich zu stärkeren Formulierungen eher zurückhaltend wirken. |
Wichtig: Auch beim Sozialverhalten gilt, dass einzelne Formulierungen nicht isoliert bewertet werden sollten. Entscheidend ist immer das Gesamtbild des Arbeitszeugnisses.
Die Schlussformel im Arbeitszeugnis richtig einordnen
Die Schlussformel enthält meist einen Dank für die Zusammenarbeit sowie Wünsche für die berufliche und persönliche Zukunft. Eine positive Schlussformel kann den Gesamteindruck abrunden. Umgekehrt bedeutet das Fehlen einer solchen Formulierung jedoch nicht automatisch eine schlechte Bewertung. In der Schweiz besteht kein Anspruch auf eine bestimmte Schlussformel. Entscheidend ist deshalb nicht ein einzelner Satz am Ende des Dokuments, sondern die gesamte Beurteilung. Beispiele für häufig verwendete Schlussformulierungen sind:
- „Wir danken Frau Muster für die stets gute Zusammenarbeit und wünschen Ihr für die Zukunft weiterhin viel Erfolg.“
- „Wir wünschen Herrn Muster für die Zukunft alles Gute.“
Eine besonders wertschätzende Schlussformel kann den positiven Gesamteindruck unterstreichen. Ihr Fehlen bedeutet jedoch nicht automatisch eine negative Bewertung.
Arbeitszeugnis prüfen: Checkliste
Vor dem Einreichen einer Bewerbung solltest Du einen genauen Blick auf Dein Arbeitszeugnis werfen:
- Sind alle wichtigen Tätigkeiten und Verantwortungsbereiche aufgeführt?
- Werden Leistung und Sozialverhalten nachvollziehbar beurteilt?
- Werden besondere Kenntnisse oder Leistungen erwähnt?
- Enthält das Zeugnis sachliche Fehler oder unvollständige Angaben?
- Sind die Formulierungen insgesamt klar und widerspruchsfrei?
- Passt der Gesamteindruck zu meiner tatsächlichen Tätigkeit und Leistung?
Was tun bei einem fehlerhaften Arbeitszeugnis in der Schweiz?
Wenn Du mit einem Arbeitszeugnis nicht zufrieden bist, solltest Du zunächst prüfen, welche Aussagen konkret problematisch sind. Hilfreich ist es, sachliche Änderungsvorschläge vorzubereiten und das Gespräch mit dem Arbeitgeber zu suchen.
Eine Berichtigung oder Ergänzung kannst Du verlangen, wenn Dein Arbeitszeugnis falsche, unvollständige oder missverständliche Angaben enthält. Lehnt der Arbeitgeber eine berechtigte Änderung ab, kannst Du bei einem privatrechtlichen Arbeitsverhältnis die Abänderung gerichtlich geltend machen. Ziel ist ein korrektes und nachvollziehbares Arbeitszeugnis.
Fazit
Ein Schweizer Arbeitszeugnis solltest Du nie anhand einzelner “Codes” und vermeintlicher Geheimzeichen beurteilen. Zwar interpretieren Personalverantwortliche bestimmte Formulierungen in der Praxis häufig ähnlich, eine verbindliche Übersetzung gibt es jedoch nicht.
Entscheidend bleibt deshalb das Gesamtbild aus Tätigkeitsbeschreibung, Leistung, Sozialverhalten und Schlussformel. Wenn Du unzutreffende, unvollständige oder missverständliche Angaben entdeckst, solltest Du diese mit Deinem Arbeitgeber besprechen und eine Berichtigung verlangen.
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Häufige Fragen zu Codes im Arbeitszeugnis
- Gibt es Geheimcodes im Schweizer Arbeitszeugnis?
- Was bedeutet „stets zu unserer vollen Zufriedenheit“?
- Welche Formulierungen im Arbeitszeugnis können kritisch sein?
- Kann man ein Arbeitszeugnis in der Schweiz ändern lassen?
Geheimcodes und bewusst verschlüsselte Aussagen sind im Schweizer Arbeitszeugnis nicht zulässig. Dennoch werden bestimmte Formulierungen in der Praxis häufig ähnlich interpretiert und können je nach Zusammenhang unterschiedlich wirken.
Die Formulierung „stets zu unserer vollen Zufriedenheit“ wird in der Praxis meist als gute Leistungsbewertung verstanden. Für die genaue Einordnung sollten jedoch auch Aussagen zu Arbeitsqualität, Fachkompetenz und Engagement berücksichtigt werden.
Sehr allgemein gehaltene oder auffällig zurückhaltende Formulierungen können auf eine weniger positive Bewertung hindeuten. Eine einzelne Formulierung ist jedoch kein eindeutiger Hinweis auf eine schlechte Leistung – entscheidend ist das Gesamtbild des Arbeitszeugnisses.
Enthält ein Arbeitszeugnis falsche, unvollständige oder missverständliche Angaben, kann eine Berichtigung oder Ergänzung verlangt werden. Am besten werden die konkreten Punkte sachlich angesprochen und passende Änderungsvorschläge unterbreitet. Kommt keine Einigung zustande, kann der Arbeitnehmer die Abänderung bei einem privatrechtlichen Arbeitsverhältnis gerichtlich geltend machen.
- arbeitsrechtplus.ch, “Codierungen im Arbeitszeugnis”, https://arbeitsrechtplus.ch/... (Abrufdatum: 02.09.2026)
- professional.ch, “Arbeitszeugnis – Inhalt verstehen und Codes entschlüsseln”, https://karriere.professional.ch/... (Abrufdatum: 02.09.2026)
- Zürcher Zivil- und Strafgerichte, “Arbeitszeugnis”, https://www.gerichte-zh.ch/... (Abrufdatum: 02.09.2026)
- ch.ch, “Arbeitszeugnis”, https://www.ch.ch/... (Abrufdatum: 02.09.2026)