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Medi-Karriere Magazin 24-Stunden-Pflege in der Schweiz

24-Stunden-Pflege in der Schweiz

24-Stunden-Pflege in der Schweiz

Inhaltsverzeichnis

  1. Was ist die 24-Stunden-Pflege?
  2. Modelle
  3. Kosten und Finanzierung
  4. Leistungen
  5. Voraussetzungen
  6. Checkliste
  7. Passende Jobs

Die 24-Stunden-Pflege gewinnt auch in der Schweiz zunehmend an Bedeutung. Viele pflegebedürftige Menschen möchten möglichst lange im eigenen Zuhause bleiben und nicht in ein Pflegeheim umziehen, wodurch besonders bei höherem Betreuungsbedarf oder fehlender familiärer Unterstützung eine Betreuung rund um die Uhr eine sinnvolle Lösung. Doch wie funktioniert dieses Modell in der Schweiz konkret? Welche Varianten gibt es, wie wird die Betreuung finanziert und worauf sollte man achten? Der folgende Beitrag klärt darüber auf.

Das Wichtigste in Kürze

Die 24-Stunden-Pflege in der Schweiz ist ein bewährtes Modell, bei dem die Pflegekraft direkt in den Häuslichkeiten der zu pflegenden Person lebt. Dies gewährleistet eine Verfügbarkeit zu jeder Zeit. Eine Rund-um-die-Uhr-Betreuung lässt sich über verschiedene Modelle umsetzen. Zu beachten ist jedoch, dass die Angehörigen die Kosten in der Regel selbst tragen müssen. Auch rechtliche Themen wie Sozialversicherung und Arbeitsvertrag müssen berücksichtigt werden.

Inhaltsverzeichnis

  1. Was ist die 24-Stunden-Pflege?
  2. Modelle
  3. Kosten und Finanzierung
  4. Leistungen
  5. Voraussetzungen
  6. Checkliste
  7. Passende Jobs

Was ist die 24-Stunden-Pflege?

Die 24-Stunden-Pflege, auch als Rund-um-die-Uhr-Betreuung bekannt, beschreibt eine intensive Form der Betreuung im eigenen Zuhause. Dabei lebt eine Betreuungsperson gemeinsam mit der pflegebedürftigen Person im Haushalt. In der Praxis stammen viele Betreuungskräfte aus dem Ausland, insbesondere aus osteuropäischen Ländern. Vermittlungsagenturen spielen dabei eine zentrale Rolle. Typische Voraussetzungen für die Betreuung im eigenen Zuhause sind:

  • Ein eigenes Zimmer für die Betreuungskraft
  • Freie Kost und Logis
  • Zugang zu Kommunikationsmitteln
  • Bereitstellung von Pflegehilfsmitteln durch die Familie

Begriffserklärung: 24-Stunden-Pflege

Der Begriff „24-Stunden-Pflege" bedeutet nicht, dass die Betreuungskraft ununterbrochen arbeitet. Auch in der Schweiz gelten arbeitsrechtliche Vorschriften mit geregelten Arbeitszeiten sowie Anspruch auf Ruhepausen. Entscheidend ist vielmehr die grundsätzliche Verfügbarkeit der Betreuungsperson - also die Unterstützung bei Bedarf, nicht eine durchgehende Tätigkeit rund um die Uhr.

Modelle der 24-Stunden-Pflege in der Schweiz

Die Organisation einer 24-Stunden-Pflege in der Schweiz kann auf unterschiedliche Weise erfolgen. Je nach Modell unterscheiden sich vor allem die rechtlichen Rahmenbedingungen, der organisatorische Aufwand sowie die anfallenden Kosten.

Entsendemodell

Beim Entsendemodell wird die Betreuungskraft über eine Agentur aus dem Ausland in die Schweiz entsendet. Die Betreuungskraft ist im Herkunftsland angestellt und arbeitet temporär in der Schweiz. Die Organisation erfolgt meist über eine Schweizer Vermittlungsagentur, während Lohnabrechnung und Sozialversicherung das Heimatland regelt. Die Kosten für die Angehörigen der zu pflegenden Person belaufen sich typischerweise auf 2’500 bis 3’500 Schweizer Franken pro Monat.

Selbstständigkeitsmodell

Beim Selbstständigkeitsmodell arbeitet die Betreuungskraft auf selbstständiger Basis und wird direkt von der Familie beauftragt. Vorteile sind eine flexible Vertragsgestaltung und oft geringere Kosten, während Risiken wiederum die Gefahr der Scheinselbstständigkeit, mögliche Nachzahlungen von Sozialabgaben und rechtliche Unsicherheiten sind. Die Kosten liegen bei etwa 3’000 bis 4’000 Schweizer Franken monatlich. Für dieses Modell ist eine gute rechtliche Beratung wichtig.

Arbeitgebermodell

Beim Arbeitgebermodell ist die Betreuungskraft direkt von der Familie angestellt. Das bedeutet:

  • Arbeitsvertrag nach Schweizer Recht
  • Anmeldung bei Sozialversicherungen (AHV, IV, etc.)
  • Einhaltung von Arbeits- und Ruhezeiten
  • Lohnfortzahlung im Krankheitsfall

Die Kosten liegen bei etwa 4’500 bis 6’000 Schweizer Franken pro Monat. Dieses Modell ist am aufwendigsten, bietet aber die größte rechtliche Sicherheit.

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Kosten und Finanzierung

Die 24-Stunden-Pflege ist in der Schweiz grundsätzlich privat zu finanzieren. Dennoch gibt es Möglichkeiten zur Unterstützung. Die obligatorische Krankenversicherung übernimmt nur medizinische Pflegeleistungen (etwa durch Spitex), nicht jedoch Betreuung oder Haushaltshilfe.

Ergänzungsleistungen (EL) können von Personen mit geringem Einkommen beantragt werden. Diese können unter Umständen auch Betreuungskosten abdecken. Bei erheblicher Pflegebedürftigkeit kann eine monatliche Pauschale beantragt werden – die Hilflosenentschädigung. Kosten für Betreuung und Pflege können in vielen Fällen steuerlich geltend gemacht werden und reduzieren die Steuerlast.

Leistungen der 24-Stunden-Pflege

Die Betreuung umfasst hauptsächlich die sogenannte Grundpflege und Alltagsunterstützung. Zur Grundpflege gehören Hilfe bei der Körperpflege, Unterstützung beim An- und Ausziehen, Hilfe bei der Nahrungsaufnahme und die Begleitung zur Toilette. Außerdem ist die hauswirtschaftliche Unterstützung Teil der 24-Stunden-Pflege. Dazu gehören Leistungen wie Einkaufen, Kochen, Reinigung und Wäschepflege.

Die soziale Betreuung umfasst Leistungen wie Gespräche, Spaziergänge und Freizeitgestaltung. Nicht enthalten sind medizinische Pflegeleistungen, wie Injektionen. Diese erfolgen durch Fachpersonal, zum Beispiel Spitex.

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Voraussetzungen und Besonderheiten

Die 24-Stunden-Betreuung erfordert eine gute Organisation und gegenseitige Rücksichtnahme. Dazu gehören ausreichend Wohnraum für zwei Personen, eine klare Aufgabenverteilung und die Einhaltung von Arbeitszeiten. Außerdem gehört die sprachliche Verständigung und ein respektvolles Zusammenleben zu den Voraussetzungen, wobei vor allem die Kommunikation entscheidend für eine funktionierende Betreuung im Alltag ist.

Vergleich: Schweiz vs. Deutschland

In Deutschland ist die Pflege über sogenannte Pflegegrade (1-5) geregelt. Diese legen fest, wie stark eine Person pflegebedürftig ist - und bilden gleichzeitig die Voraussetzung dafür, welche Leistungen von der Pflegeversicherung gewährt werden.

In der Schweiz gibt es ein solches einheitliches System nicht. Der Unterstützungsbedarf wird individuell beurteilt, etwa durch Spitex oder ärztliche Einschätzungen. Leistungen wie die Hilflosenentschädigung oder Ergänzungsleistungen sind nicht an feste Pflegestufen gekoppelt.

Checkliste für die 24-Stunden-Pflege

Die Organisation einer 24-Stunden-Pflege ist mit vielen Entscheidungen verbunden sowohl auf organisatorischer als auch auf rechtlicher und zwischenmenschlicher Ebene. Damit im Alltag alles reibungslos funktioniert und es nicht zu unerwarteten Problemen kommt, ist eine sorgfältige Planung besonders wichtig.

Diese Checkliste hilft dabei, die wichtigsten Punkte im Vorfeld zu klären und eine passende sowie sichere Betreuungslösung zu finden.

  1. Leistungsumfang genau definieren: Im Vorfeld detailliert klären, welche Aufgaben die Betreuungskraft übernehmen soll. Dies betrifft vor allem Grundpflege, Haushalt und Betreuung.
  2. Kosten transparent darstellen: Wichtig ist eine klare Aufstellung aller Kosten: Monatslohn bzw. Pauschale, Vermittlungsgebühren, Reisekosten, sowie zusätzliche Leistungen wie Kost und Logis.
  3. Vertragslaufzeit festlegen: Der Vertrag muss eindeutig regeln, wie lange die Betreuung dauert und ob eine automatische Verlängerung vorgesehen ist.
  4. Kündigungsfristen vereinbaren: Es sollte klar definiert werden, wie und wann der Vertrag beendet werden kann. Flexible Kündigungsfristen sind besonders bei sich verändernden Pflegesituationen wichtig.
  5. Arbeitszeiten und Ruhepausen klären: Auch bei einer 24-Stunden-Betreuung müssen Arbeitszeiten geregelt sein. Es sollte klar sein, wie viele Stunden täglich gearbeitet wird und wann freie Zeiten vorgesehen sind.
  6. Unterbringung der Betreuungskraft sicherstellen: Ein eigenes, abschließbares Zimmer, sowie Zugang zu Bad und Internetzugang sollten vorhanden sein. Eine angenehme Wohnsituation ist entscheidend für eine gute Zusammenarbeit.
  7. Versicherungen prüfen: Es sollte sichergestellt werden, dass alle notwenigen Versicherungen bestehen (wie Unfallversicherung, Haftpflicht). Beim Arbeitgebermodell ist der Arbeitgeber dafür verantwortlich.
  8. Rechtliche Rahmenbedingungen beachten: Je nach Modell gelten unterschiedliche Vorschriften. Wichtig ist es hier, sich über Arbeitsrecht und Sozialversicherungen in der Schweiz zu informieren.
  9. Sprachkenntnisse berücksichtigen: Die Betreuungskraft sollte ausreichend Deutsch oder die gewünschte Sprache sprechen, um Pflegebedürfnisse zu verstehen und auch soziale Interaktion zu ermöglichen.
  10. Erreichbarkeit und Betreuung durch Agentur sicherstellen: Was passiert bei Krankheit oder Urlaub der Betreuungskraft? Zudem ist es wichtig eine gute Betreuung im Hintergrund zu haben.
  11. Vertretung und Ausfallregelung klären: Was passiert bei Krankheit oder Urlaub der Betreuungskraft? Es ist wichtig eine Ersatzperson zu organisieren.
  12. Finanzierung realistisch planen: Wichtig ist rechtzeitig zu prüfen, welche Unterstützung, zum Beispiel Ergänzungsleistungen oder Hilflosenentschädigung, möglich ist und wie hoch ihr Eigenanteil sein wird.
  13. Persönliche Chemie beachten: Neben fachlichen Qualifikationen ist auch die zwischenmenschliche Ebene entscheidend. Ein harmonisches Zusammenleben erleichtert den Alltag erheblich.

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Häufige Fragen

  1. Was bedeutet 24-Stunden-Pflege in der Schweiz?
  2. Die 24-Stunden-Pflege beschreibt eine Betreuung im eigenen Zuhause, bei der eine Betreuungskraft mit der pflegebedürftigen Person zusammenlebt. Dabei geht es nicht um durchgehende Arbeit, sondern um eine grundsätzliche Verfügbarkeit im Alltag.

  3. Wie funktioniert die 24-Stunden-Pflege in der Schweiz?
  4. Die Betreuung wird meist über Agenturen organisiert oder direkt angestellt. Die Betreuungskraft unterstützt im Alltag, übernimmt hauswirtschaftliche Aufgaben und hilft bei der Grundpflege.

  5. Welche Modelle der 24-Stunden-Pflege gibt es?
  6. In der Schweiz gibt es drei gängige Modelle: Das Entsendemodell über eine Agentur, das Modell einer selbstständigen Betreuungskraft oder das Arbeitgebermodell, also eine Direktanstellung. Jedes Modell unterschiedet sich hinsichtlich Kosten, Aufwand und rechtlicher Sicherheit.

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Wichtiger rechtlicher Hinweis für diesen Artikel
Autor
Sudenur Tamer
Sudenur Tamer
Medizinstudentin
Zuletzt aktualisiert: 30.04.2026

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