Funktion:
Arbeitsfeld:
In dieser Funktion erledigst Du die vielfältigen Aufgaben im Auftrag der verfahrensleitenden Behördenmitglieder. Du führst in erster Linie Sachverhalts- und Bedarfsabklärungen bei Gefährdungsmeldungen im Erwachsenenbereich durch. Ebenso entscheidest du zusammen mit dem Behördenmitglied über die weiteren Schritte bei (Polizei)Meldungen oder Anträgen im Kindesschutzbereich. Die erarbeiteten Ergebnisse dienen der Behörde als Entscheidungsgrundlage. Du organisiert deine Arbeit selbständig, setzt die Prioritäten und nimmst Risikoeinschätzungen vor. Dabei stehst du mit den betroffenen Personen und deren Umfeld sowie mit den verschiedenen Fachstellen in Kontakt. Ebenso führst du selbständig oder zusammen mit dem Behördenmitglied Anhörungen durch und formulierst die entsprechenden Entscheide selbständig.
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Wir freuen uns auf deine vollständige Bewerbung bis am 6. Oktober 2025 an hr@kesbaffoltern.ch.