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Medi-Karriere Magazin IVF (in-vitro-fertilisation)

IVF (In-vitro-Fertilisation): Künstliche Befruchtung im Überblick

IVF (In-vitro-Fertilisation): Künstliche Befruchtung im Überblick

Inhaltsverzeichnis

  1. Was ist IVF?
  2. Ablauf einer künstlichen Befruchtung
  3. Risiken
  4. Kosten
  5. Passende Jobs

Die In-vitro-Fertilisation, kurz IVF, ermöglicht es zahlreichen Menschen einen unerfüllten Kinderwünsch zu verwirklichen. Die künstliche Befruchtung im Reagenzglas wird dabei zu Recht als ein Meilenstein der Reproduktionsmedizin betrachtet. Seit dem ersten „Retortenbaby“ im Jahr 1978 sind weltweit schätzungsweise zehn Millionen Babys auf diese Art und Weise im Labor gezeugt worden. Allein in der Schweiz kommen täglich zwei Kinder zur Welt, die mit Hilfe der modernen Reproduktionsmedizin entstanden sind. Einen Überblick rund um das Thema IVF gibt der nachfolgende Artikel.

Inhaltsverzeichnis

  1. Was ist IVF?
  2. Ablauf einer künstlichen Befruchtung
  3. Risiken
  4. Kosten
  5. Passende Jobs

IVF – Was ist das?

In-vitro-Fertilisation (IVF), umgangssprachlich künstliche Befruchtung genannt, ist eine der ältesten und gängigsten Formen der künstlichen Befruchtung. Dabei wird eine der Frau entnommene Eizelle mit dem Sperma des Mannes in einem Reagenzglas zusammengeführt. Nach der Befruchtung der Eizelle wird diese wieder in die Gebärmutter der Frau eingesetzt. Zwischen 3‘000 und 6’000 Paare unterziehen sich in der Schweiz jährlich einer solchen fortpflanzungsmedizinischen Behandlung.

Rechtliche Rahmenbedingungen

Was bei einer IVF-Behandlung erlaubt ist und was nicht, wird hauptsächlich im Fortpflanzungsmedizingesetz und der entsprechenden Verordnung geregelt. Artikel 119 der Bundesverfassung beinhaltet daneben Grundsätze hierzu. Während einige Praktiken (zum Beispiel Eizellenspende, Embryonenspende und Leihmutterschaft) generell verboten sind, darf eine IVF-Behandlung nur von unfruchtbaren Paaren und Paaren, die schwere Krankheiten vererben könnten, in Anspruch genommen werden.

Das Paar muss dabei nur dann verheiratet sein, wenn auf eine Samenspende zurückgegriffen wird. In diesem Fall dürfen die zukünftigen Eltern den Spender nicht auswählen. Darüber hinaus darf die Präimplantationsdiagnostik keine Selektion der Embryonen beispielsweise nach Geschlecht oder phänotypischen Merkmalen zulassen. Eine Untersuchung der Embryonen ist lediglich möglich, um die Entwicklungschancen oder die Vererbung elterlich vorhandener Erbkrankheiten zu untersuchen. Ausserdem müssen sich Paare, die ihren Kinderwunsch mit medizinischer Hilfe erfüllen wollen, vor der Behandlung umfassend beraten lassen.

Indikation und Voraussetzungen

Häufig kommt eine IVF für Paare mit Kinderwunsch dann in Frage, wenn:

  • Die Frau durch Infektionen, Endometriose oder Operationen irreparabel verschlossene oder in ihrer Funktion eingeschränkte Eileiter hat.
  • Die Sterilität durch die Bildung von Antikörpern bedingt ist.
  • Das Paar bereits mehrere erfolglose Inseminationsversuche hinter sich hat (meist nach drei Versuchen).

Voraussetzung ist, dass die Frau mindestens einen gesunden Eierstock, sowie eine gesunde Gebärmutter hat, die Qualität der männlichen Spermien gut und die Spermien ausreichend beweglich sind.

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IVF – Ablauf einer künstlichen Befruchtung

Eine IVF-Behandlung spielt sich in mehreren Phasen ab: die Stimulation (Hormonbehandlung), die Entnahme und Befruchtung der Eizellen, sowie den Retransfer der befruchteten Eizellen und die Kryokonservierung nicht genutzter Embryonen und Blastozysten. Die nachfolgenden Abschnitte erläutern die verschiedenen Phasen dabei noch einmal genauer.

Phase 1: Hormonbehandlung

Bevor die eigentliche IVF-Behandlung stattfinden kann, muss sichergestellt werden, dass die Voraussetzungen für eine erfolgreiche Behandlung gegeben und genügend reife Eizellen für eine Entnahme vorhanden sind. Deswegen werden im Vorfeld die Eierstöcke der Patientin mittels täglicher Hormoninjektionen stimuliert, um den Reifungsprozess zu unterstützen.

Mit Ultraschalluntersuchungen zu definierten Zeitpunkten des Stimulationsprozesses wird das Wachstum der reifenden Eibläschen kontrolliert, um den optimalen Zeitpunkt für die Entnahme zu bestimmen. Sobald die Ultraschall- und Laborbefunde die nötigen Werte aufweisen, was meist zwischen dem 9. und 13. Stimulationstag der Fall ist, werden die abschliessende Eizellreifung und der Eisprung durch eine weitere Hormoninjektion ausgelöst.

Phase 2: Entnahme der Eizelle und Befruchtung im Labor

Anschliessend werden die Eizellen im Rahmen einer Punktion unter Narkose entnommen und im Labor mit einer Vielzahl von Spermien (mindestens 100’000) in einer mit Nährlösung versetzten Glasschale zusammengebracht. Die eigentliche Befruchtung der Eizellen erfolgt ohne instrumentelle Unterstützung.

Nach ungefähr fünf Tagen haben sich aus den Ei- und Samenzellen durch Zellteilung winzige Embryonen entwickelt. Von diesen werden ein bis zwei Stück mittels eines feinen Katheters schliesslich in die Gebärmutterhöhle zurückgesetzt („transferiert“). Nach ungefähr 12 bis 16 Tagen kann dann ein Schwangerschaftstest im Blut durchgeführt werden, um den Erfolg der IVF zu überprüfen.

Kryokonservierung

Entstehen im Rahmen der Stimulationsbehandlung mehrere befruchtete Eizellen, Embryonen oder Blastozysten, können die verbliebenen Embryonen und Blastozysten eingefroren und bis zu zehn Jahre für spätere Schwangerschaften aufbewahrt werden.

Erfolgsaussichten

Die Erfolgschancen bei einer IVF-Behandlung sind sehr unterschiedlich und hängen neben persönlichen Faktoren wie Alter des Paares und Qualität von Eizelle sowie Samenzellen auch von vielen weiteren Einflussgrössen ab. Durchschnittlich ist heute in der Schweiz jeder vierte Versuch einer künstlichen Befruchtung erfolgreich, in manchen Studien führt sogar jeder dritte Versuch zur Schwangerschaft. Trotzdem führt die assistierte Reproduktion letztendlich nur bei rund der Hälfte aller Paare zu einem geborenen Kind.

IVF – Risiken

Eine reproduktionsmedizinische Behandlung ist nicht immer komplikationslos, und sowohl für die Frau als auch für das ungeborene Kind können teils schwerwiegende Folgen auftreten. Dazu gehört beispielsweise das Ovarielle Hyperstimulationssyndrom, bei dem es infolge einer Hormonstimulation zu einer deutlichen Überfunktion der Eierstöcke kommt. In seltenen Fällen provoziert dies eine lebensgefährliche Verschiebung des Flüssigkeitshaushalts im Körper, und muss als Notfall im Krankenhaus behandelt werden.

Auch das Risiko für Mehrlingsschwangerschaften ist bei künstlichen Befruchtungsmethoden deutlich erhöht, während es zugleich aber auch eine deutlich höhere Zahl an Spontanaborten und angeborenen kindlichen Fehlbildungen im Vergleich zu „natürlich entstandenen“ Schwangerschaften gibt.

Abgesehen von den körperlichen Beschwerden kann eine künstliche Befruchtungstherapie auch eine starke psychische Belastung für Paare bedeuten, vor allem dann, wenn die Behandlung über einen längeren Zeitraum durchgeführt wird und ein grosser Teil des Lebens nach Untersuchungs- oder Kontrollterminen beim Arzt ausgerichtet werden muss.

IVF – Kosten

Die Kosten für eine IVF-Behandlung können stark variieren. Bis auf einige Ausnahmen (zum Beispiel Alter der Frau, Sterilitätsvorbehalt) übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen in der Regel die Kosten für die diagnostische Abklärung und eine eventuell nötige Hormontherapie (bis zu einem Jahr, das heisst 6 bis 12 Zyklen).

Die Behandlungskosten einer künstlichen Befruchtung durch IVF hingegen werden bis heute leider nicht von den Kassen getragen. Diese liegen zwischen 5’000 und 8’000 Franken pro Punktion, und können sich rasch summieren, wenn mehr als ein Behandlungszyklus notwendig wird, bevor eine Schwangerschaft eintritt. Ein Zyklus umfasst dabei die Stimulation, Punktion und Kultivierung der Eizellen und Embryonen, sowie den Transfer letzterer in die Gebärmutter.

Auch die Kryokonservierung überzähliger Eizellen für den späteren Gebrauch muss selbst bezahlt werden. Die Kosten hierfür belaufen sich auf ungefähr 200 bis 1’000 Schweizer Franken pro Jahr. Achtung: in einigen Kantonen können die Kosten für eine IVF-Therapie und auch die Kryokonservierung steuerlich geltend gemacht werden!

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Quellen
  1. Bundesamt für Gesundheit, Fortpflanzungsmedizin, https://www.bag.admin.ch/... (letztes Abrufdatum: 23.05.2024)
  2. ch.ch, Medizinisch unterstütze Fortpflanzung, https://www.ch.ch/... (letztes Abrufdatum: 23.05.2024)
  3. Kinderwunschpraxis, In Vitro Fertilisation (IVF) und Intra Cytoplasmatische Spermien Injektion (ICSI), https://www.kinderwunschpraxis.ch/... (letztes Abrufdatum: 23.05.2024)
  4. swissmom, Durch In-vitro-Fertilisation zum ersehnten Baby, https://www.swissmom.ch/... (letztes Abrufdatum: 23.05.2024)
Medizinische und Rechtliche Hinweise
Dieser Artikel ist nur zur Information bestimmt. Der Inhalt kann und darf nicht verwendet werden, um selbst Behandlungen durchzuführen, anzufangen oder abzusetzen sowie Diagnosen zu stellen. Die Informationen können keine qualifizierte fachliche Ausbildung oder einen Arztbesuch ersetzen. Individuelle Inhalte und Informationen können leider nicht zur Verfügung gestellt und spezifische Fragestellungen nicht geklärt werden.
Autor
Anja Brunner
Anja Brunner
Ärztin
Veröffentlicht am: 29.05.2024
Themen: Alle Themen, Medizinisches Fachwissen
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