Die Einsätze der nebenamtlichen Fachrichterinnen und Fachrichter erfolgen nach Bedarf und nach Vereinbarung, wobei beim konkreten Einsatz die beruflichen Hauptverpflichtungen der nebenamtlichen Fachrichterinnen und Fachrichter berücksichtigt werden. Der Einsatz erfolgt schwerpunktmässig in den erwähnten Bezirken. Zudem kann ein Einsatz in anderen Bezirken notwendig werden. Die Entschädigung erfolgt nach dem Dekret über die Entschädigung für nebenamtliche Richterinnen und Richter.
Benefits
Wir bieten flexible Arbeitsmöglichkeiten, ein breites Weiterbildungsangebot und attraktive Sozialleistungen. Alle unsere Benefits finden Sie auf ag.ch/personal.
Ihr Arbeitsumfeld
Unsere Mitarbeitenden der Gerichte verhelfen der Gerechtigkeit im täglichen Leben zum Durchbruch und schaffen Rechtssicherheit. Hierfür setzen wir uns bei unserer Arbeit tagtäglich ein - für ein friedliches und gedeihliches Zusammenleben im Kanton Aargau.
Kontakt
Fachliche Auskünfte erteilt Ihnen gerne Cécile Wisler, Fachrichterin KESR, Bezirksgericht Brugg, 056 462 30 96.
Bei Fragen zum Bewerbungsprozess steht Ihnen Marianne Deubelbeiss, Personalverantwortliche, 062 835 44 15 gerne zur Verfügung.
Wir freuen uns auf Ihre Online-Bewerbung bis am 11. Oktober 2026.
5200 Brugg, Lenzburg, Zurzach